Unter den Innenausbau gehören im Wesentlichen die Herstellung von Decken-, Boden- und Wandbekleidungen sowie die Verlegung der Elektro- und Sanitärinstallation. Liegen hier Ausführungsmängel vor, zeigen sich diese oft erst nach einigen Jahren, zum Teil erst nach dem Ablauf der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums muss das ausführende Unternehmen auftretende Mängel beseitigen. Häufig kommt es hier zum Streit bei der Frage, welche Bauschäden durch Baumängel ausgelöst sind, bzw. unter diese Kategorie fallen.

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Wand- und Deckenbeschichtung
Ob Risse in der Wand- oder Deckenbeschichtung bereits als Bauschaden zu bewerten sind, hängt von der Art der Risse und deren Ursache ab. Generell gelten Risse unter 0,2 mm Breite nicht als Baumangel und stellen auch keinen Schaden dar. Allerdings können die Risse auf eine fehlerhafte Konstruktion hinweisen oder durch Belastungen im Putzgrund hinweisen. Dann ist zu prüfen, ob es sich dabei um einen Bauschaden handelt. Mögliche Ursachen sind:
- Nicht verfüllte Lagerfugen im Mauerwerk
- Durchbiegungen von Decken
- Übergang unterschiedlicher Baustoffe

Trockenbau
Der Trockenbau ist ein beliebtes und gängiges Verfahren für den Innenausbau. Bei richtiger Ausführung entstehen in kurzer Zeit und ohne den Eintrag von Feuchtigkeit raumbegrenzende Innenwände und Ausbauten. Bauschäden entstehen bei falscher Materialwahl, durch die die geforderten Eigenschaften an den Schall- oder Brandschutz nicht erfüllt werden. Fehlt im Inneren der Wände die Dämmung, verschlechtert dies den Schallschutz deutlich, ebenso können konstruktive Fehler zu einer unerwünschten Schallübertragung führen.


Fußboden und Bodenbelag
Mängel beim Einbau des Fußbodenbelags sind oft auch für den Laien leicht zu erkennen. Dazu gehören fehlende Trittschalldämmung oder unsauber verlegte Fliesen, Massivparkett oder Korkböden. Aus diesen Mängeln – deren Beseitigung Sie bereits bei der Abnahme fordern sollten – können unter Umständen Bauschäden entstehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Feuchtigkeit durch offene Fugen unter die Nutzschicht gelangt. Feuchträume sind hier besonders häufig betroffen.

Installationen
Elektro- und Sanitärinstallationen sind Teil des Innenausbaus und gehören in fachkundige Hände. Werden Installationen mit Mängeln ausgeführt, kann dies zu Bauschäden und zu ernsten Risiken führen.

Elektroinstallationen
Die DIN 18015-3 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel“ legt entsprechende Vorschriften im Bereich der Elektroinstallation fest. Werden diese nicht eingehalten, zum Beispiel durch die Verlegung in nicht zulässigen Bereichen, ungenügende Abstände und Nichteinhaltung der Installationszonen, gilt dies als Mangel. Als Bauschaden gelten auch nicht luftdichte und wärmebrückenfreie Installationen. Besonders relevant ist dies an gedämmten Außenwänden. Wird die Luftdichtschicht beschädigt, kommt es zu Wärmeverlusten und Bauschäden durch Kondenswasser.

Sanitärinstallationen
Zu den häufigsten Bauschäden im Bereich der Sanitärinstallation gehören Leckagen, die fatale Folgeschäden nach sich ziehen. Im Bereich der Sanitär- und Wasserinstallation gehören Feuchteschäden zu den häufigsten und folgenreichsten Bauschäden. Ebenfalls können Bauschäden durch nicht gedämmte Wasserleitungen oder fehlerhaften Anschlüsse verursacht werden. Bei fehlender Dämmung kann der Schallschutz innerhalb des Gebäudes beeinträchtigt werden, Anschlussfehler können sich auf den Wasserdruck in den Armaturen auswirken oder ebenfalls zu Leckagen führen.


Risse im Estrich: Bauschäden
Estriche stellen in vielen Neubauten den Abschluss der Decke dar und bilden den Untergrund für den Bodenbelag. Entstehen dort Risse,… weiterlesen