Fehler in der Abdichtung von Balkon und Terrasse sind die häufigste Ursache für Bauschäden in diesem Bereich. Besonders betroffen ist der Wand-Boden-Anschluss sowie der Anschluss der Terrassen- oder Balkontür. Auch bei einer fehlerhaften Ausführung des Belags sowie Planungsfehlern für die Konstruktion können dauerhafte Schäden entstehen.
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Abdichtungsfehler am Wand-Boden-Anschluss
Der Wand-Boden-Anschluss stellt bei Balkon und Terrasse eine sensible Stelle dar. Um Bauschäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden, erfolgt ein fachgerechter Anschluss der Balkonplatte an die aufgehende Wand mit einer Hohlkehle, Türanschlüsse werden zum Beispiel mit einem Winkelblech und eine Entwässerungsrinne auf der Ebene der Außenwanddämmung ausgeführt.
Wärmebrücken am Balkonanschluss
Auskragungen wie zum Beispiel eine Balkonplatte sind kritische Stellen im Bereich des Wärmeschutzes. Deshalb muss dieser Punkt hinsichtlich der Abdichtung, aber auch der Wärmedämmung besonders sorgfältig ausgeführt werden. Bei modernen Neubauten ist die Balkonplatte deshalb thermisch getrennt oder fachgerecht gedämmt, zum Beispiel durch ein Wärmedämmverbundsystem. Ausführungsfehler führen zu einer Wärmebrücke in diesem Bereich, es kommt zu erhöhten Heizkosten und Feuchteschäden durch kondensierenden Wasserdampf.
Tipp: Bei einer thermischen Trennung wird die Balkonplatte mit einem speziellen Isolierkorb angeschlossen.
Risse im Bodenbelag
Risse im Fliesen- oder Plattenbelag eines Balkons oder einer Terrasse weisen häufig auf Schäden an der Platte selbst hin oder können diese verursachen. Feuchtigkeit dringt unter die Nutzschicht, erste Anzeichen sind Ausblühungen auf dem Fliesenbelag im Bereich der Mörtelfugen. Bei Minusgraden gefriert das Wasser und der entstehende Druck verursacht weitere Risse. Gelangt das Wasser durch die Abdichtungsschicht auf oder in die Tragplatte aus Beton, reißt auch diese und verliert mit der Zeit an Tragfähigkeit.
Tipp: Verhindern lässt sich dieser Bauschaden durch ein fachgerecht ausgeführtes Gefälle und eine funktionierende Entwässerung.
Fehlendes Gefälle
Auch Balkon und Terrasse benötigen ein Gefälle, damit das anfallende Niederschlagswasser zuverlässig abgeleitet wird. Fehlt das Gefälle, kommt es zu stehendem Wasser, im schlimmsten Fall läuft das Wasser in Richtung der Hauswand, staut sich dort und führt zur Durchfeuchtung der Wand. Um den Abfluss des Wassers zu gewährleisten, muss auch die Qualität der Oberfläche stimmen. Die Betonplatte muss möglichst eben sein, damit das Wasser nicht durch Rillen oder Löcher im Beton zurückgehalten wird.
Tipp: Um ein Versickern des Regenwassers zu ermöglichen, empfiehlt sich die Verlegung von Terrassen im Kiesbett.
Anschluss Außenwand – Balkongeländer
Bei einer außengedämmten Fassade, zum Beispiel mit WDV-System, ist darauf zu achten, dass das Geländer die Dämmschicht nicht durchstößt. Fachgerecht erfolgt die ohne Befestigung an der Wand. Ein weiterer problematischer Punkt ist die Befestigung der Geländerstützen an der Balkonplatte. Diese sollte außenseitig erfolgen, damit die Abdichtung nicht beschädigt wird. Ist dies nicht möglich, müssen die Anschlüsse an die Platte gesondert abgedichtet werden.
Planungsfehler bei Balkon und Terrasse
Konstruktiv gesehen sind Balkone und Terrassen identisch mit Flachdächern und entsprechend sorgfältig auszuführen. Planungsfehler rächen sich schnell. Besonders häufig sind fehlende oder zu geringe Anschlusshöhen, fehlendes Gefälle oder eine nicht funktionierende Entwässerung.
Wer haftet bei Abdichtungsfehlern?
Gerade dann, wenn es Probleme und Bauschäden durch Mängel an der Abdichtung geht, stellt sich die Frage nach der Haftung. Laut einem Urteil des OLG Stuttgart von 2010 (10 U 67/10) kommt es im Einzelfall darauf an, ob der Architekt zu einer Detailplanung der Abdichtung verpflichtet ist. Dies ist bei besonders komplizierten Ausführungsdetails oder schwierigen Boden- und Wasserverhältnissen der Fall. Bei „normalen“ Bedingungen muss davon ausgegangen werden, dass das ausführende Unternehmen in der Lage ist, eine Abdichtung fachgerecht einzubauen. Dies bedeutet: Einfach standardisierte Abdichtungsarbeiten müssen vom Architekten nicht gesondert ausgeführt oder überwacht werden.
Tipp: Was im Einzelfall zutrifft, stellt ein Bausachverständiger fest. Das erstellte Protokoll dient als Beurteilungsgrundlage, wenn der Bauschaden vor Gericht geht.
Feuchte Fensterlaibungen und andere Schäden am Fenster
Gerade an den Anschlussdetails der Gebäudehülle, wie zum Beispiel an den Fensterlaibungen, zeigen sich Fehler in der Ausführung besonders schnell.… weiterlesen