Ist der Keller feucht, weist das auf Probleme mit der Abdichtung hin. Feuchtigkeit im Keller ist ein ernstzunehmendes Problem, denn er stellt die Basis des Hauses dar. Wird der Schaden nicht behoben, kommt es zur Beeinträchtigung der gesamten Bausubstanz und schlimmstenfalls sogar zu einer Beeinträchtigung der Standfestigkeit.
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Feuchte Kellerwände – schnelles Handeln ist gefragt
Bei einem mängelfrei hergestellten Keller sind die Bodenplatte und die Außenwände lückenlos abgedichtet. Welche Abdichtung erforderlich ist, richtet sich nach der DIN 18533 – Abdichtung von erdberührten Bauteilen. Dort sind verschiedene Wassereinwirkungsklassen (früher Lastfälle) klassifiziert, die wiederum mithilfe eines Baugrundgutachtens ermittelt werden. Ebenfalls Teil der DIN-Norm sind die Rissklassen sowie die Raumnutzungsklassen. Die Einstufung bestimmt die Art der Abdichtung.
Fehlt beim Kellerbau das Bodengutachten oder wird die erforderliche Kellerabdichtung nicht fachgerecht ausgeführt, kann Feuchtigkeit in den Keller eindringen. Undichte Keller sind ein gravierendes Problem, die entstehenden Bauschäden sind, je nach ihrer Art, nur mit Aufwand zu beheben. Dennoch ist schnelles Handeln gefragt, um die Bausubstanz nicht zu schädigen.
Tipp: Feuchte Kellerwände können auch durch die Nutzung oder falsches Lüften entstehen. Lässt sich die Feuchtigkeit durch häufiges Lüften oder ein Trocknungsgerät nicht reduzieren, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bauschaden vor.
Abdichtungsfehler
Abdichtungsfehler können im Bereich der äußeren Abdichtung des Kellers oder auch in einer fehlenden Horizontalsperre auftreten. Die äußere Abdichtung verhindert, dass die Feuchtigkeit aus dem Boden durch die Außenwände in den Keller eindringt, die Horizontalsperre verhindert aufsteigende Feuchtigkeit durch die in den Wänden wirkenden Kapillarkräfte. Das Ergebnis sind in jedem Fall feuchte Kellerwände und damit ein ungünstiges Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit in den Räumen. Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und im schlimmsten Fall sogar ein Aufsteigen der Feuchtigkeit bis in die aufgehenden Wände des Hauses sind die Folge.
Leckagen in Leitungen und Rohren
Ebenfalls für feuchte Keller können Lecks in den Leitungen und Rohren sorgen. Diese Bauschäden entstehen entweder durch eine fehlerhafte Installation, können aber auch durch Lecks in der Leitung aufgrund von Überalterung oder Materialschwächen auftreten. In jedem Fall ist es erforderlich, die Ursache für die Kellerfeuchte zu ermitteln und diese zu beseitigen.
Fehlendes Baugrundgutachten
Bereits seit 2008 muss laut Bauordnungsrecht vor der Errichtung eines Gebäudes zwingend ein Baugrundgutachten erstellt werden. Idealerweise ist dieses Gutachten bereits vor dem Kauf des Grundstücks vorhanden, denn es gibt wichtige Hinweise zur Gründung eines Hauses und auch zu notwendigen Abdichtungsmaßnahmen zum Schutz vor eindringendem Wasser. Wird ohne dieses Gutachten gebaut, kann es durch eine falsche Abdichtung zu feuchten Kellern und den damit verbundenen Bauschäden kommen.
Feuchte Keller sanieren
Ein feuchter Keller muss zwingend saniert werden. Im Rahmen der Gewährleistungspflicht muss das Bauunternehmen diesen Bauschaden beseitigen. Je nach Schaden kommen unterschiedliche Maßnahmen infrage:
Fehlende/ fehlerhafte vertikale Abdichtung
Liegen Undichtigkeiten in der äußeren Abdichtung der Wände vor, wird die Wand komplett freigelegt, gründlich gereinigt und neu abgedichtet.
Fehlende/ defekte Horizontalsperre
Fehlt die Horizontalsperre, kann diese nachträglich eingebaut werden. Möglich ist das Aufstemmen und Vermauern von Dichtbahnen, beim Stahlblechverfahren wird ein Stahlblech mit Druckluft in das Mauerwerk getrieben. Besonders effektiv, aber nicht für alle Mauerwerksarten geeignet ist das Injektionsverfahren, bei dem durch Bohrlöcher ein spezielles abdichtendes Material in das Mauerwerk injiziert wird.
Tipp: Im Zuge dieser Arbeiten ist es sinnvoll, auch die Wärmedämmung des Kellers zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu ergänzen, bzw. anbringen zu lassen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn der Keller beheizt ist oder als Wohnraum genutzt werden soll.
Bauschaden: nicht entwässerte Kelleraußentreppe
Kelleraußentreppen ermöglichen den Zugang zum Keller außerhalb des Hauses. Die Betontreppen führen von der Oberkante des Geländes bis zur Oberkante… weiterlesen