Die Flächen im Haus: Wohnfläche, Nutzfläche und Grundfläche
Ein wichtiger Teil des Bauantrags ist die Berechnung und der Nachweis der Wohnfläche. Doch nicht alle Bereiche zählen dazu. Man unterscheidet generell drei Kategorien, nämlich Grundfläche, Nutzfläche und Wohnfläche. Was die einzelnen Flächen bedeuten und welche Rolle sie bei Hausplanung und Bauantrag spielen, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Die Grundfläche – Alles, was zählt
Die Grundfläche des Hauses umfasst alle überbauten Flächen und wird von den Außenwänden begrenzt. Gemessen wird hier von den Außenkanten der fertigen Fassade, das heißt, alle Wände werden mitgezählt. In diesem Zusammenhang werden noch weitere Unterteilungen vorgenommen:
- Die Brutto-Grundfläche (BGF) ist die Gesamtfläche aller Ebene eines Gebäudes, also aller Geschosse. Sie setzt sich zusammen aus der Nettoraumfläche (NRF), also den nutzbaren Grundflächen im Gebäude und den Konstruktionsflächen (KGF), das sind die Flächen, die die Außen- und Innenwände, Wandnischen oder Installationskanäle einnehmen.
- Die Nettogrundfläche ist die Summe aus Nutzfläche (NF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF).
- Zur Nutzfläche zählt die verfügbare und Grundfläche aller Geschosse eines Hauses unabhängig von der Nutzungsart wie Wohnen oder Arbeit.
- Die Technikfläche umfasst alle Funktionsflächen, unter anderem den Heizungs- oder Hausanschlussraum.
- Die Verkehrsfläche umfasst Flure und Treppen oder Fluchtwege.
Die Berechnung der Flächen erfolgt nach den Regeln der DIN 277 „Grundflächen von Bauwerken im Hochbau“. Insbesondere die Brutto-Grundfläche wird genutzt, um die Herstellkosten zu ermitteln.

Die Wohnfläche und ihre Berechnung
Anders als die Grund- bzw. Nutzflächen wird die Wohnfläche eines Hauses nach den Regeln der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelt. Hier zählen nur die tatsächlichen Maße zwischen den Wänden, und zwar im fertigen Zustand, also inklusive Putz oder Verkleidung. Neben den eigentlichen Aufenthaltsräumen werden auch Verkehrsflächen wie Flure und Treppen sowie Abstellräume hinzugerechnet. Aus der Wohnfläche heraus fallen Technikräume, Keller und Garagen, die zu den Nutzflächen zählen.
Für die Berechnung der tatsächlichen Wohnfläche sind in der Verordnung verschiedene Regeln aufgestellt, dies betrifft unter anderem die Raumhöhen:
- Flächen mit einer lichten Deckenhöhe von unter 1 m zählen nicht zur Wohnfläche.
- Flächen mit einer Deckenhöhe zwischen 1 und 1,99 m werden zu 50 % zur Wohnfläche gezählt.
- Balkone, Dachterrassen oder Loggien zählen je nach Ausführung mit 25 bis 50 % ihrer Fläche zur Wohnfläche.
- Kaltwintergärten werden zu 50 % angerechnet, beheizte Wintergärten zählen zu 100 % als Wohnfläche.

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Die Berechnung der Flächen übernimmt bei der Neubauplanung der Architekt bzw. Planer und fügt Berechnungen und Ergebnisse dem Bauantrag hinzu.

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Flächen und Baurecht
Insbesondere die Grundflächenberechnung spielt für die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens eine wichtige Rolle, denn daraus ermitteln sich Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl. Diese wiederum schreiben die Bebauungspläne eines Baugebiets vor und müssen zwingend eingehalten werden.
- Die Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan legt fest, wie viel Fläche eines Baugrundstücks bebaut werden darf. Die dafür anzusetzende Fläche entspricht der Summe der ebenerdigen Flächen eines Gebäudes.
- Die Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan entscheidet, wie viel Fläche Ihr Bauprojekt insgesamt haben darf. Sie errechnet sich aus der Summe aller Geschossflächen und entspricht der Brutto-Grundfläche.

Werden die Maximalwerte überschritten, kann das dazu führen, dass das Bauvorhaben nicht genehmigt wird. Bei starken Unterschreitungen von GRZ und GFZ kann eine Flächenunternutzung angenommen werden, die sich ebenfalls negativ auf die Baugenehmigung auswirkt.

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