Barrierefreies Eigenheim planen

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Die barrierefreie Planung eines Hauses ist nicht nur dann sinnvoll, wenn bereits ein körperlich beeinträchtigter Mensch mit im Haushalt lebt. Auch im Hinblick auf die Zukunft ist es sinnvoll, bereits bei der Planung die Möglichkeit zur barrierefreien Nutzung zumindest teilweise zu berücksichtigen. Dies erspart Ihnen als Hausbesitzer im Alter Umbauen und damit zusätzlichen Aufwand und Mehrkosten.

Bei der Planung eines barrierefreien Hauses sind viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
Bei der Planung eines barrierefreien Hauses sind viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Die entscheidende Regelung in Deutschland ist die DIN 18040, auch in den Landesbauordnungen sowie in verschiedenen spezifischen Richtlinien sind weitere Vorgaben, bzw. Empfehlungen zu finden.

Die DIN 18040

In der DIN 18040 sind wichtige Grundlagen für das barrierefreie Planen zusammengefasst. Die DIN enthält Angaben zur Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden (Teil 1) und Verkehrsräumen (Teil 3) sowie zur barrierefreien Planung und Ausstattung von privatem Wohnraum.

DIN 18040: Vorgaben für barrierefreie Wohnräume
DIN 18040: Vorgaben für barrierefreie Wohnräume

Besonders im Fokus stehen Bewegungsflächen, Platzbedarf und die Zugänglichkeit der Räume, aber auch der Einrichtung und Möblierung. Damit wird dem Planer ein wichtiges Hilfsmittel an die Hand gegeben, um Ihr Haus so zu planen, dass auch Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sich dort frei und selbstbestimmt bewegen können.

Ausreichend Platz und zusätzliche Installationen ermöglichen beeinträchtigten Menschen die komfortable Nutzung aller Anlagen im Haus © auremar, stock.adobe.com
Ausreichend Platz und zusätzliche Installationen ermöglichen beeinträchtigten Menschen die komfortable Nutzung aller Anlagen im Haus © auremar, stock.adobe.com

Im Einzelnen behandelt die DIN folgende Punkte:

  • Verkehrsflächen und Bewegungsflächen müssen so gestaltet sein, dass sich Menschen mit körperlichen Einschränkungen frei bewegen können. Dabei ist es zulässig, dass sich Bewegungsflächen überlagern.
  • Sollen Rampen den Zugang zum Gebäude erleichtern, gibt es hinsichtlich Gefälle und Länge definierte Vorgaben.
  • Treppen müssen geradläufig sein, über ausreichend Absätze verfügen und einen durchgehenden Handlauf besitzen.
  • Türen und Fenster müssen leicht erreichbar sein, insbesondere Türen müssen so breit sein, dass Menschen mit Gehhilfen oder im Rollstuhl sie benutzen können.
  • Bäder und WCs in barrierefreien Häusern, bzw. Wohnungen müssen ausreichend groß bemessen sein. Die Anordnung der Sanitäranlagen sowie die Gestaltung der Bewegungsflächen sind auf die Bedürfnisse eingeschränkter Benutzer abzustimmen.
  • Küchen sind nur dann barrierefrei, wenn sie ausreichend groß sind und die Einrichtung so gestaltet ist, dass sie von körperlich beeinträchtigten Menschen leicht benutzt, bzw. bedient werden kann.

Als Faustregel gilt, dass für die barrierefreie Planung ein zusätzlicher Platzbedarf von mindestens 15 m² erforderlich ist.

Tipp: Die Angaben in der DIN 18040 beruhen auf praktischen Erfahrungen. Die DIN ist nicht rechtlich verbindlich und enthält Musterlösungen und Mindestanforderungen

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Planungsgrundlagen und Platzbedarf

Körperlich beeinträchtigte Menschen benötigen zusätzlichen Platz, um sich mit Gehhilfen oder dem Rollstuhl frei bewegen zu können. Dies betrifft insbesondere die erforderlichen Bewegungsflächen, bezieht sich aber auch auf die Breite von Türen oder die Erreichbarkeit von Räumen und Einrichtungen (zum Beispiel in Bad und Küche). In der DIN 18040 sind hinsichtlich der erforderlichen Bewegungsflächen folgende Festlegungen getroffen:

  • Rollstuhlfahrer benötigen mindestens einen Wendekreis von 150 cm.
  • Personen mit Gehstützen benötigen eine Bewegungsfläche von 90 × 70 cm.
  • Personen mit Rollator benötigen einen Platzbedarf von mindestens 80 × 100 cm.
Zusätzliche Bewegungsflächen sind für ein barrierefreies Haus nötig
Zusätzliche Bewegungsflächen sind für ein barrierefreies Haus nötig

Diese Bewegungsflächen sind in der entsprechenden Größe in allen Räumen und Bereichen erforderlich, in denen sich diese Personen aufhalten und vor sanitären Einrichtungen und allen anderen Möbeln und Installationen. Dabei dürfen sich die Bewegungsflächen jeweils auch überlagern.

Vor Türen ist in Aufschlagrichtung eine Bewegungsfläche mit einer Tiefe von 150 cm einzuplanen, auf der anderen Seite ist eine Tiefe von 120 cm ausreichend.

Tipp: Da die Bewegungsflächen ohnehin knapp bemessen sind, dürfen sie nicht weiter eingeschränkt sein, zum Beispiel durch Mauervorsprünge, Rohrleitungen, Handläufe oder Möbel.

Innere und äußere Erschließung

Zur inneren Erschließung eines Hauses gehören alle Verkehrsflächen wie Flure oder Treppen, aber auch die Türen innerhalb des Gebäudes. Insbesondere Treppen können für körperlich beeinträchtigte Personen ein großes Problem sein. Deshalb ist empfehlenswert, diese nicht als einzigen Zugang zur oberen Etage vorzusehen. Ist dies doch der Fall, muss die Treppe so gestaltet sein, dass gehbehinderte Personen sie möglichst leicht begehen können.

Bei der Planung von Treppen für altersgerechtes Wohnen ist einiges zu beachten
Bei der Planung von Treppen für altersgerechtes Wohnen ist einiges zu beachten

Als Hilfsmittel können auch Treppenlifte eingesetzt werden. Hinsichtlich der Treppenkonstruktion sind folgende Aspekte bereits bei der Planung zu berücksichtigen:

  • Gerade Treppenläufe mit Absätzen zum Ausruhen
  • Keine offenen Treppen, Trittstufen dürfen nicht über die Setzstufen hinausragen
  • Seitliche Aufkantung zur Sicherung vor Wegrutschen
  • Griffsichere, durchlaufende Handläufe in einer Höhe von 85 bis 90 cm
Für Rollstuhlfahrer sind Treppen unüberwindliche Hindernisse, hier sind andere Lösungen gefragt © marog-pixcells, stock.adobe.com
Für Rollstuhlfahrer sind Treppen unüberwindliche Hindernisse, hier sind andere Lösungen gefragt © marog-pixcells, stock.adobe.com

Die äußere Erschließung betrifft den Zugang zum Haus an sich. Neben einer ausreichend breiten und leicht zu bedienenden Hauseingangstür muss der Zuweg so gestaltet sein, dass er auch mit Gehhilfen oder im Rollstuhl leicht und selbstständig erreichbar ist. Dies lässt sich durch eine ebenerdige Lage oder durch eine Rampe realisieren. Sind Treppenstufen unumgänglich und eine Rampe aus Platzgründen nicht möglich, kann für den Zugang ein Lift vorgesehen werden. Auch bei der Eingangstür sollte eine schwellenlose Konstruktion gewählt werden, für das einfache Öffnen empfehlen sich elektrische Zugangsmechanismen.

Rampen erleichtern Rollstuhlfahrern und gehbeeinträchtigten Menschen den Zugang zum Haus © RioPatuca Images, stock.adobe.com
Rampen erleichtern Rollstuhlfahrern und gehbeeinträchtigten Menschen den Zugang zum Haus © RioPatuca Images, stock.adobe.com

Türen und Fenster

Hinsichtlich der Türen im Inneren des Gebäudes gibt es zwei wichtige Vorgaben: Zum einen müssen die Türen breit genug sein (lichte Breite von 90 cm), zum anderen ist auf eine möglichst schwellenlose Ausführung (maximal 2 cm Schwelle) zu achten. Die lichte Höhe sollte mindestens 2 m betragen, die Türgriffe müssen gut erreichbar und leichtgängig zu bedienen sein. Auch hier ist ausreichend Bewegungsfläche erforderlich.

Damit auch die Fenster barrierefrei zu erreichen sind, ist vor diesen ebenfalls eine freie Bewegungsfläche erforderlich. Damit die Fenster auch in sitzender Position (Rollstuhlfahrer) gut zu öffnen sind, empfiehlt sich eine Brüstungshöhe von 60 cm ab Oberkante Fertigfußboden.

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Bodenbeläge

Damit ein Bodenbelag von körperlich eingeschränkten Personen sicher und einfach begangen werden kann, muss er vor allem rutschhemmend sein und sollte mindestens der Klasse R 9 nach „Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (BGR) 181 entsprechen.

Rutschhemmend: Bodenbeläge für barrierefreies Wohnen im Überblick
Rutschhemmend: Bodenbeläge für barrierefreies Wohnen im Überblick

Ebenfalls wichtig ist eine feste Verlegung, lose Teppiche sind nicht zulässig. Folgende Bodenbeläge sind für die barrierefreie Planung besonders gut geeignet:

  • Holzböden mit geringem Rollwiderstand
  • Laminat in guter Qualität
  • Fliesen der Klasse R 9
  • Natursteinböden mit rutschhemmender Oberfläche
  • Rutschhemmende PVC-Beläge
  • Vollflächig verklebte Teppichböden mit niedrigem Flor
Bodenbeläge für körperlich beeinträchtigte Menschen müssen rutschhemmend und abriebfest sein © pressmaster, stock.adobe.com
Bodenbeläge für körperlich beeinträchtigte Menschen müssen rutschhemmend und abriebfest sein © pressmaster, stock.adobe.com

Tipp: Der Bodenbelag sollte aufgrund der hohen Beanspruchung durch Rollstuhlrollen oder Gehhilfen über eine hohe Abriebfestigkeit verfügen. Geeignet sind Bodenbeläge mit der Bezeichnung „stuhlrollengeeignet“.

Fördermittel für barrierefreies Bauen

Welche Fördermittel für das barrierefreie Bauen in Form von Zuschüssen oder zinsvergünstigten Krediten für Ihr Bauvorhaben möglich sein, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie bauen möchten. Als Ansprechpartner für eine Beratung stehen die Wohnberatungsstellen zur Verfügung, zusätzlich zu etwaigen Landesförderungen kann eine Förderung bei weiteren Institutionen beantragt werden:

  • Europäische Union
  • Pflege- und Krankenkassen
  • KfW-Bank
  • Stiftungen
  • Zuständige Rehabilitationsträger
  • Finanzamt (steuerlich abzugsfähige Baumaßnahmen)

Welche der Förderungen infrage kommt, ist vom Einzelfall abhängig. In den meisten Fällen gilt, dass eine Förderung nur gewährt wird, wenn die Bauarbeiten erst dann beginnen, wenn die Zusage erteilt ist.

Wichtig: Fördermittel für barrierefreies Bauen müssen vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden
Wichtig: Fördermittel für barrierefreies Bauen müssen vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden
Besonders viel Aufmerksamkeit braucht die Planung barrierefreier Badezimmer – auch im Keller © Jörg Lantelme, stock.adobe.com
Der barrierefreie Keller – ein guter Plan

Kaum jemand rechnet damit, in späteren Jahren einmal nicht mehr so gut laufen zu können und auf einen Rollator oder… weiterlesen

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