Beim Bauen mit einem Baubetreuer übergeben Sie als Bauherr die Verantwortung für Ihr Bauvorhaben an eine andere Person. Der Baubetreuer ist Ihr bevollmächtigter Vertreter und kümmert sich um die Umsetzung aller wirtschaftlichen und/ oder technischen Aufgaben rund um den Hausbau. Das Kalkulationsrisiko bleibt – anders als bei anderen Baupartnern – beim Bauherrn.
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Was ist ein Baubetreuer?
Der Baubetreuer fungiert als Interessenvertretung des Bauherrn und das in jeder vereinbarten Phase des Bauvorhabens, also gegebenenfalls bereits ab der Finanzierung und den ersten Planungsschritten. Meist übernehmen Architekten, Bauingenieure, Bausachverständige oder Bauberater diese Aufgaben. Baubetreuer arbeiten unabhängig von Firmen oder Unternehmen. Dies bedeutet, dass sie sich vollständig und unbeeinflusst um die Belange des Bauherrn kümmern können.
Der Baubetreuer unterliegt den Regelungen der Berufsordnung der entsprechenden Landes-Architektenkammer sowie den Vorschriften der Gewerbeordnung (GeWO). Für die Arbeit als Baubetreuer ist eine gewerbliche Anmeldung sowie eine Genehmigung der Kommunalverwaltung nach GeWO 34 c erforderlich. Zwar sind an die Zulassung einige Bedingungen wie ein guter Leumund geknüpft, eine fachliche Prüfung findet allerdings nicht statt, allerdings ist die Behörde zur Einholung von Auskünften und Nachschauen berechtigt, um die ordnungsgemäße Arbeit des Baubetreuers zu prüfen.
Tipp: Da Baubetreuer kein geschützter Beruf ist und dementsprechend keine spezielle Ausbildung oder besondere Qualifikationen nachgewiesen werden müssen, ist es besonders wichtig, bei der Auswahl auf genau diese Aspekte zu achten.
Bauen mit dem Baubetreuer – Vorzüge und Nachteile
- Beratung über alle Phasen des Hausbaus
- Hohe Qualität durch regelmäßige Bauüberwachung
- Prüfung von Bau- und Leistungsbeschreibungen vor der Vergabe der Bauarbeiten
- Kalkulierbare Kosten
- Fehler des Baubetreuers möglich
- Nicht geschützter Beruf, deshalb vorherige Prüfung der Qualifikation erforderlich
Welche Aufgaben übernimmt der Baubetreuer
Welche Aufgaben der Baubetreuer übernimmt, kann vertraglich frei verhandelt werden. Buchen Sie das Komplettpaket, sind folgende Leistungen enthalten:
- Ausstellen eines Finanzierungsplans für das Bauvorhaben
- Baugenehmigungsverfahren mit Erstellung, bzw. Zusammenstellung aller Unterlagen und Einreichung bei der zuständigen Baubehörde
- Beantragung von Fördermitteln
- Ermittlung steuerlicher Vorteile
- Suche nach passenden Unternehmen für die Bauausführung und Übernahme der Preisverhandlungen
- Vergabe der Aufträge
- Baustellenüberwachung
- Zahlungsabwicklung
- Mängelprüfung und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
- Abnahme des fertigen Gebäudes
- Begleitung der Schlussabnahme durch das Bauamt
- Einforderung eventueller Gewährleistungs- oder Garantieansprüche
Tipp: Am sichersten ist es, alle Aufgaben rund um die Baubetreuung in eine Hand zu geben, um Überschneidungen oder Informationsverluste zu vermeiden. Der Baubetreuer hat alle Aufgaben im Blick und koordiniert die entsprechenden Maßnahmen.
Baubetreuer finden
Um einen unabhängigen und kompetenten Baubetreuer zu finden, können sich Bauherrn an verschiedenen Orten auf die Suche begeben. Dies sind zum einen die Architekten- und Ingenieurkammern der einzelnen Bundesländer, dort sind auch öffentlich bestellte und freie Sachverständige aus dem Bauwesen gelistet, die neben Architekten und Bauingenieuren ebenfalls häufig eine Baubetreuung als Dienstleistung anbieten. Schließlich sind auch TÜV und DEKRA geeignete Ansprechpartner. Diese Institutionen bieten für private Bauherren die Baubetreuung als Teil oder Komplettleistung an. Empfehlungen für gute Baubetreuer erhalten Sie auch von den privaten Bauherrenvereinen, wie der bundesweit tätige „Verband privater Bauherren e. V.“ (VPB) oder der „Bauherren-Schutzbund“ (BSB).
Tipp: Um bei eventuellen Schäden durch den Betreuer geschützt zu sein, ist es wichtig, diesen auf eine vorliegende Haftpflichtversicherung zu prüfen.
Die Vertragsgestaltung
Der Abschluss eines Vertrages mit dem Baubetreuer kann als Geschäftsbesorgungsvertrag oder als Werkvertrag gestaltet werden. Unabhängig von der Vertragsart ist eine notarielle Beglaubigung nicht erforderlich.
Der Geschäftsbesorgungsvertrag als Dienstvertrag
Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag nach BGB. Darin verpflichtet sich der Leistungsschuldner (Geschäftsbesorger), ein vom Leistungsgläubiger (Geschäftsherr) beauftragtes „Geschäft“ – in diesem Fall die Durchführung der wirtschaftlichen Baubetreuung – zu erledigen. Das sogenannte Geschäft wird hierbei als „selbständige Leistung wirtschaftlicher Art in fremdem Interesse“ definiert. Das bedeutet auch, dass der Baubetreuer im Rahmen der Vertragsvereinbarungen als Ihr Bevollmächtigter frei agieren kann. Die vordergründige Vertragsleistung ist es, die Betreuungsleistungen wie im Vertrag vereinbart, zu übernehmen.
Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungsschwerpunkt wird abgeschlossen, wenn sich der Baubetreuer um die wirtschaftlichen Aspekte des Bauvorhabens kümmert (Teilbetreuung).
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Der Werkvertrag
Wird der Baubetreuervertrag als Werkvertrag abgeschlossen, ist der Baubetreuer verpflichtet, dem Bauherrn das fertiggestellte Gebäude als „Werk“ zu übergeben. Beinhaltet der Vertrag neben der wirtschaftlichen auch die bautechnische Betreuung und Überwachung des Bauvorhabens (Vollbetreuung), kommt diese Vertragsform zum Einsatz.
Tipp: Im Zweifelsfall oder um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich den Vertrag vor der Unterzeichnung von einem Anwalt oder einer anderen kompetenten Fachperson überprüfen zu lassen.
Teil- oder Vollbeauftragung des Baubetreuers
Während bei der Teilbeauftragung der Baubetreuer entweder ausschließlich die technischen oder die wirtschaftlichen Aufgaben übernimmt, kümmert er sich bei einer Vollbeauftragung um alle Bereiche und Belange des Bauprojektes. Für welche der Varianten Sie sich entscheiden, ist Geschmackssache. Auf jeden Fall sollte der Baubetreuer die bautechnische Überwachung der Bauleistungen übernehmen, also für diese Leistung gebucht werden, da Bauherrn in der Regel nicht über das nötige Fachwissen verfügen, um diese Aufgabe zu übernehmen. Die anfallenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu etwaigen Folgekosten oder Nacharbeiten, die durch Ausführungsmängel entstehen.
Die Übergabe der wirtschaftlichen Betreuung kann ebenso zahlreiche Vorteile bieten: Der Baubetreuer kennt sich mit dem richtigen Umgang mit den Banken für die Finanzierung, den vielen Fördermöglichkeiten wie auch mit Preisverhandlungen mit den ausführenden Firmen aus und kann durch geschicktes Handeln durchaus finanzielle Vorteile erzielen, die dem Bauherrn verwehrt bleiben.
Was kostet das Bauen mit dem Baubetreuer
Als Kosten für die komplette Baubetreuung für Ihren Hausbau können Sie etwa 0,5 bis 2 % der Baukosten (ohne Baunebenkosten) veranschlagen. Die genauen Kosten hängen vom konkreten Umfang der Leistung sowie vom gewählten Dienstleister ab. Dieser Wert richtet sich nach den Vergütungsregeln der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), Leistungsphase 8 und 9, technische Baubetreuung, die seit Januar 2021 jedoch nur noch als Anhaltspunkt dienen und nicht mehr rechtlich bindend ist.
Verträge mit Einzelunternehmern
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