Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag und der unvermeidliche Notar
Wer hunderttausende Euro in sein Traumhaus investiert, muss zudem eine fünfstellige Summe beiseitelegen, die an den Fiskus, ans Grundbuchamt und einen Notar gehen.
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Die Grunderwerbsteuer beträgt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent
Größter Posten ist dabei die Grunderwerbsteuer, die von den Bundesländern erhoben wird und dabei mehr oder weniger zu Buche schlägt. Stolze 6,5% des Kaufpreises werden in Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Brandenburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein fällig, nur etwas mehr als die Hälfte – 3,5% – erheben Bayern und Sachsen.
Auch der Erwerb von unbebauten Grundstücken ist grunderwerbsteuerpflichtig. Die Steuer wird fällig, sobald ein Kaufvertrag notariell beurkundet und wirksam ist.
Der Notar bekommt etwa 0,75% vom Kaufpreis
In Deutschland ist es Pflicht, beim Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung einen Notar hinzuzuziehen. Vom Vorgespräch bis zur Prüfung des Grundbucheintrags sorgt er dafür, dass der Kauf rechtsgültig ist. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und daher bei allen Notaren gleich – und nicht verhandelbar. Weil in der Regel der Käufer den Notar zahlt, darf er ihn auch aussuchen.
Davor sind Sie ein Interessent, danach ist es Ihr Zuhause. Dazwischen steht der Notar. Er ist unparteilich und achtet darauf, dass der Kauf rechtsgültig ist. Damit gibt Ihnen der Notar als neutrale Person Sicherheit beim Kauf Ihrer Immobilie.
Kosten und Nebenkosten beim Hauskauf
Wer ein Haus kaufen möchte, muss bei seiner Kalkulation mehr Kosten als nur den reinen Kaufpreis berücksichtigen. Das ist einerseits… weiterlesen
Die Gebühren gehören fest zu den Nebenkosten beim Wohnungs- oder Hauskauf. Sie sind bei allen Notaren identisch. Daher entscheidet bei der Auswahl nur die Qualität. Fragen Sie zum Beispiel Bekannte, ob diese Ihnen einen Notar für Ihren Immobilienkauf empfehlen können.
Notargebühren
Kaufpreis der Immobilie | 150.000 € | 200.000 € | 300.000 € |
---|---|---|---|
Beurkundung des Kaufvertrags | 708,00 € | 870,00 € | 1.270,00 € |
Betreuungsgebühr (z. B. für die Beratung) | 177,00 € | 217,50 € | 317,50 € |
Vollzugstätigkeiten (z. B. für das Einholen und Beurkunden von Unterlagen) | 177,00 € | 217,50 € | 317,50 € |
Notargebühren netto | 1.062,00 € | 1.305,00 € | 1.905,00 € |
19 % Mehrwertsteuer | 201,78 € | 247,95 € | 361,95 € |
Gesamt: Notargebühren brutto | 1.263,78 € | 1.552,95 € | 2.266,95 € |
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Auch das Grundbuchamt möchte seinen Teil
Auch das Grundbuchamt erhebt eine in der Regel vierstellige Gebühr, die Posten wie Auflassungsvormerkung, Eintragung Eigentümer und Eintragung Grundschuld enthält. Bei einem Haus zum Kaufpreis von 400.000 Euro und mit einer Grundschuld von 300.000 Euro, schlägt der Grundbucheintrag mit rund 1800 Euro zu buche.
10 Tipps, wie man Baukosten spürbar senken kann
Sparpotenzial erkennen und nutzen Das eigene Haus ist für die meisten der größte finanzielle Kraftakt im Leben. Dabei muss man… weiterlesen