Was sind Bereitstellungszinsen?

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Die Bereitstellungszinsen können einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellen, wenn der Darlehensbetrag nur schrittweise abgerufen wird

Die Hauptkostenbei einer Immobilienfinanzierung sind natürlich die vom Kreditnehmer zu zahlenden Darlehenszinsen. Darüber hinaus können allerdings weitere Kosten auftreten, zu denen neben der Vorfälligkeitsentschädigung unter anderem die Bereitstellungszinsen zählen. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich?

Bereitstellungszinsen können unterschiedlich hoch ausfallen © K.-U. Häßler, stock.adobe.com
Bereitstellungszinsen können unterschiedlich hoch ausfallen © K.-U. Häßler, stock.adobe.com

Was sind Bereitstellungszinsen?

Die Funktion der Bereitstellungszinsen lässt sich im Grunde schon am Namen erkennen. Es handelt sich um Zinsen, die seitens des Kreditgebers in Rechnung gestellt werden, wenn er den Darlehensbetrag länger als eigentlich vorgesehen bereithält. Der Kreditnehmer zahlt also Bereitstellungszinsen, wenn er den auszahlungsreifen Kreditbetrag nicht sofort, sondern zum Beispiel erst nach sechs Monaten in Teilen oder in seiner Gesamtheit abruft.

Bereitstellungszinsen nur bei der Finanzierung eines Hausbaus

In der Praxis kommen die Bereitstellungszinsen ausschließlich dann zum Tragen, wenn es darum geht, einen Hausbau zu finanzieren. Warum ist das so? Falls Sie mit dem Immobilienkredit den Erwerb einer Immobilie oder einer Eigentumswohnung finanzieren möchten, rufen Sie den zur Verfügung gestellten Darlehensbetrag im Normalfall sofort ab. Der Grund es, dass der Kaufpreis in der Regel ebenfalls sofort und in einer Summe zu zahlen ist.

Anders verhält es sich dagegen, wenn Sie mit dem Immobiliendarlehen einen Bau finanzieren möchten. Dann ist es in der Praxis üblich, den entsprechenden Bauträger nach Baufortschritt zu zahlen. Für Sie als Kreditnehmer bedeutet das, dass Sie den Darlehensbetrag nicht sofort in einer Summe abrufen werden, sondern nach und nach Teile davon. Exakt in diesem Fall kann es passieren, dass die Bank von Ihnen Bereitstellungszinsen verlangt.

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Warum berechnen die Banken eigentlich Bereitstellungszinsen?

Manche Kreditnehmer fragen sich, warum Kreditinstitute überhaupt derartige Bereitstellungszinsen berechnen. Die Antwort ist relativ einfach und insbesondere seit der Niedrigzinsphase verständlich. Seit dem Tag, an dem die Bank das Immobiliendarlehen genehmigt und Ihnen den Darlehensbetrag zur Verfügung stellen möchte, muss sie das entsprechende Geld stets vorhalten. Es ist der Bank also nicht möglich, beispielsweise den Darlehensbetrag in Höhe von 250.000 Euro anderweitig gewinnbringend zu verleihen oder das Kapital anzulegen, da Sie als Kreditnehmer jederzeit das Recht haben, die Kreditbetrag abzurufen.

Dieses Bereithalten der Kreditsumme verursacht bei der Bank allerdings – indirekte und mittlerweile auch direkte – Kosten, weil das Kapital eben nicht anderweitig genutzt werden kann. Zudem kommt seit der Niedrigzinsphase noch hinzu, dass Banken für Guthaben bei der EZB Strafzinsen zahlen müssen. Exakt auf diesen Konten würden die Kreditgeber aber oft das Geld „zwischenparken“, welches er für Sie bereithalten muss.

Aus dieser Konstellation heraus ist es einleuchtend, dass der Kreditgeber Ihnen ab einem bestimmten Zeitpunkt, an dem Sie nicht den vollen Darlehensbetrag abrufen, Bereitstellungszinsen in Rechnung stellt. Damit sollen also die eigenen Zusatzkosten der Bank bzw. die entgangenen Gewinne kompensiert werden, die seitens des Kreditgebers erzielt werden könnten, wenn er Ihren Darlehensbetrag anderweitig verwenden könnte.

Hinweis: Bereitstellungszinsen fallen ausschließlich im Rahmen einer Baufinanzierung an, wenn Sie also den Bau einer Immobilie finanzieren möchten. Allerdings kommen die Bereitstellungszinsen nicht automatisch zum Tragen, sondern nur dann, wenn zwischen der Auszahlungsreife des Darlehensbetrages und dem Abruf Ihrerseits ein besonders langer Zeitraum vergeht.

Bereitstellungszinsen: Wissenswertes zum Thema im Überblick
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Wann berechnen die Banken Bereitstellungszinsen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Jeder Bank ist es selbst überlassen, ob und ab wann überhaupt Bereitstellungszinsen berechnet werden. Manche Kreditinstitute lassen den Darlehensnehmer beispielsweise bis zu drei Monaten Zeit, den auszahlungsreifen Immobilienkredit in vollem Umfang zu beanspruchen.

Andere Banken sind diesbezüglich noch großzügiger und berechnen erst ab dem siebten Monat, in dem der Darlehensbetrag nicht vollständig abgerufen wurde, Bereitstellungszinsen. Üblich sind in der Praxis insbesondere die folgenden drei Vorgehensweisen, ab welchem Zeitpunkt Kreditinstitute Bereitstellungszinsen in Rechnung stellen:

  • Ab dem 2. Monat
  • Ab dem 4. Monat
  • Ab dem 7. Monat
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Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?

Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit Bereitstellungszinsen ist, wie hoch diese sind. Hier kann jede Bank – natürlich innerhalb gewisser Grenzen – selbst festlegen, welche Bereitstellungszins seitens des Kreditnehmers zu zahlen ist. Positiv ist immerhin, dass die Abrechnung der Bereitstellungszinsen oft taggenau erfolgt. Dies ist bei den meisten Banken so, wobei es allerdings auch einige Kreditinstitute gibt, die immer am Ende des Monats oder auch am erst Ende des Quartals abrechnen.

Die meisten Kreditinstitute berechnen aktuell Bereitstellungszinsen in Höhe von ca. drei Prozent jährlich. Bei einer monatlichen Abrechnung würde das bedeuten, dass Sie für jeden Monat, an dem Sie den Darlehensbetrag „zu spät“ abrufen, ungefähr 0,25 Prozent Zinsen zahlen. Dieser Prozentsatz bezieht sich natürlich nur auf den Teil der Gesamtkreditsumme, die Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgerufen haben. Da in der Hausbau-Finanzierung ein stufenweiser Abruf der Darlehensbeträge üblich ist, müssten Sie also selten für den gesamten Kreditbetrag Bereitstellungszinsen zahlen.

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Wie hoch ist die Belastung durch Bereitstellungszinsen – eine Beispielrechnung

An dieser Stelle möchten wir eine Beispielrechnung durchführen, wie hoch die Belastung in Form der Bereitstellungszinsen in der Praxis ausfallen könnte. Dazu nehmen wir an, dass Sie einen Kreditbetrag in Höhe von 300.000 Euro erhalten haben, um den Bau eines Einfamilienhauses zu finanzieren. Wie bereits mehrfach erwähnt, möchten Sie den Bauträger gerne in Teilen nach Baufortschritt bezahlen. Daher erfolgt die tatsächliche Auszahlung des Darlehensbetrages gestaffelt wie folgt:

  1. Auszahlung nach wenigen Tagen: 100.000 Euro
  2. Auszahlung nach 4 Monaten: 100.000 Euro
  3. Auszahlung nach 7 Monaten: 100.000 Euro

Die Bank berechnet Bereitstellungszinsen in Höhe von monatlich 0,25 Prozent, und zwar ab dem dritten Monat auf den noch nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag. Daraus würde sich im folgenden Beispiel die nachfolgende Berechnung ergeben:

  1. Auszahlung: keine Kosten in Form der Bereitstellungszinsen
  2. Auszahlung: 1.000 Euro Bereitstellungszinsen (0,25% für 200.000 € für 2 Monate)
  3. Auszahlung: 750 Euro Bereitstellungszinsen (0,25% für 100.000 € für 3 Monate)

Insgesamt beläuft sich die Belastung in Form der Bereitstellungszinsen also im Beispiel auf 1.750 Euro, was sicherlich kein unerheblicher Betrag ist. Wie also können Sie diese Ausgaben verhindern oder mindestens die zu zahlenden Bereitstellungszinsen abmildern?

Bereitstellungszinsen lassen sich leicht berechnen © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
Bereitstellungszinsen lassen sich leicht berechnen © Gerhard Seybert, stock.adobe.com

Zum einen besteht eventuell die Möglichkeit, direkt bei Abschlusses des Vertrages mit der Bank zu verhandeln, dass die Bereitstellungszinsen erst später oder zu einem geringeren Zinssatz berechnet werden. Zum anderen gibt es eine Option, den kompletten Darlehensbetrag sofort abzurufen und das Geld auf einem verzinslichen Anlagekonto „zwischenzuparken“. Dann müssen Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen, hätten das Geld aber dennoch in Ihrem Eigentum und können den Bauträger wie vorgesehen nach und nach bezahlen.

Tipp: Nicht alle Banken berechnen ab dem gleichen Zeitpunkt Bereitstellungszinsen, sodass ein Vergleich lohnt. Darüber hinaus ist es eine Option, den gesamten Darlehensbetrag vor dem Berechnen der Bereitstellungszinsen abzurufen. Das Geld parken Sie zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto, sodass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Banken gleichen mit der Vorfälligkeitsentschädigung einen Zinsschaden aus © Stockwerk-Fotodesign, stock.adobe.com
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