Baukindergeld – Förderung für Familien mit Kind

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Das Baukindergeld ist eine Förderung des Staates für Familien mit Kind, die als ein Baustein für die Finanzierung eines Eigenheims beantragt werden kann

In Deutschland gibt es einige Förderungen, die sich speziell auf Immobilieneigentümer beziehen. So existieren beispielsweise die Wohnungsbauprämie oder auch Wohnriester als spezielle Variante der Riester-Förderung. Eine weitere Fördermöglichkeit für Familien mit Kindern und mit Eigenheim ist das Baukindergeld.

Baukindergeld für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen © stockpics, stock.adobe.com
Baukindergeld für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen © stockpics, stock.adobe.com

Worum handelt es sich beim Baukindergeld?

2018 wurde das Baukindergeld geschaffen, damit Familien mit Kindern wieder bessere Chancen haben sollten, durch zusätzliches Eigenkapital die passende Immobilie zu finden und ein Eigenheim finanzieren zu können. Es handelt sich um einen staatlichen Zuschuss, der für jedes minderjährige Kind unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird. Das Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden, darf allerdings nur verwendet werden, wenn ein selbst genutztes Eigenheim existiert oder in naher Zukunft gebaut werden soll.

Das Baukindergeld in der ursprünglichen Form ist mit Ende des Jahres 2022 ausgelaufen. Allerdings ist ab 2023 eine neue Art von Baukindergeld geplant.

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Was für die neue Förderung geplant ist

Noch ist die Förderung für Familien nicht endgültig beschlossen, aber es gibt einige Punkte, die bereits bekannt sind.

So soll die neue Wohneigentumsförderung als Nachfolge für das Baukindergeld auch wieder Familien mit Kindern unter 18 dabei unterstützen, Wohneigentum zu erwerben.

War das alte Baukindergeld noch als Zuschuss gestaltet, so sollen Familien nun mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Bisher erhielten Familien über 10 Jahre pro Kind 1200 Euro pro Jahr als Zuschuss. Das bedeutete also 12.000 Euro pro Kind als Finanzierungsspritze.

Nun wird die Förderung nur noch in Form niedrigerer Zinsen erfolgen. Das kann angesichts der steigenden Zinsen für die Immobilienfinanzierung Familien mit Kindern auch eine Finanzierung sichern.

Wer kann die neue Familienförderung beantragen?

Die neue Familienförderung richtet sich wie auch das Baukindergeld an Familien mit minderjährigen Kindern. Es ist davon auszugehen, dass auch wieder Alleinstehende mit mindestens einem Kind die Fördermittel beantragen dürfen.

Wie beim Baukindergeld auch gibt es jedoch Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um die Familienförderung zu erhalten.

Geplant sind wohl 60.000 Euro als zu versteuerndes Familieneinkommen plus 10.000 Euro pro Kind. Eine Familie mit zwei Kindern dürfte also ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 80.000 Euro haben.

Tipp: Das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Brutto-Einkommen. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ist auf dem Steuerbescheid ersichtlich.

Eine weitere wesentliche Änderung kommt mit der neuen Familienförderung: Die Fördermittel werden nur für den Kauf einer neuen Immobilie gewährt. Wird also eine gebrauchte Wohnung oder ein Einfamilienhaus aus dem Bestand gekauft, dann entfällt die Familienförderung.

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Wie hoch soll die neue Familienförderung werden?

Manche staatlichen Förderungen sind durchaus nicht unkompliziert, insbesondere bei der Frage, wie hoch die Förderung eigentlich ausfällt.

So ist auch bei der Familienförderung noch nicht klar, wie die endgültigen Zinskonditionen gestaltet werden. Im Normalfall orientiert sich die KfW an den marktüblichen Zinsen und vergünstigt diese dann. Das würde auch für die Familienförderung bedeuten, dass die Zinsen je nach Marktentwicklung steigen oder fallen. Zahlen sind hier jedoch noch nicht bekannt.

Bekannt ist dagegen, dass die Fördermittel pro Familie auf eine maximale Summe des Förderkredits in Höhe von 240.000 Euro gedeckelt werden. Allerdings können Familien auch noch die anderen Förderkredit der KfW in Anspruch nehmen.

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Wie und wo kann ich das Baukindergeld beantragen?

Das neue Förderprogramm fällt in den Zuständigkeitsbereich der KfW-Bank, es handelt sich dort um eines der vielen Förderprogramme. Je nach Ausgestaltung der Förderung können Sie den entsprechenden Antrag auch direkt über das Portal der KfW stellen. Ggf. muss die Beantragung aber über die Hausbank vorgenommen werden.

Zudem sollten Sie beachten, dass die für die Beantragung zusätzlich einige Nachweise und sonstigen Unterlagen benötigen. Dies sind normalerweise unter anderem:

  • Unterlagen zum Bau der Immobilie, wie zum Beispiel ein Grundbuchauszug
  • Einkommensteuernachweise
  • Meldebescheinigung
  • Kindergeldbescheide
Kindergeldbescheid als wichtiger Nachweis zum Antrag auf Baukindergeld © made_by_nana, stock.adobe.com
Kindergeldbescheid als wichtiger Nachweis zum Antrag auf Baukindergeld © made_by_nana, stock.adobe.com

Mit dem Einkommensteuernachweis müssen Sie insbesondere belegen, dass Sie die zuvor genannten Höchstgrenzen beim Einkommen nicht überschreiten. Oft werden allerdings nicht die aktuellen Einkommensnachweise benötigt, sondern diejenigen, die zwei bzw. drei Jahre vor Ihrer Antragstellung liegen. Den Kindergeldbescheid benötigen Sie, damit Sie auf diese Weise nachweisen können, dass bei Ihnen Kinder im Haushalt leben und wie alt diese sind. Mit der Meldebescheinigung wiederum weisen Sie nach, dass die geförderte Immobilie tatsächlich Ihr Hauptwohnsitz und damit gewöhnlicher Aufenthaltsort ist.

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