Förderkredite und Zuschüsse nutzen
Wer eine barrierefreie Immobilie kauft oder baut, trägt dazu bei, dass der Anteil an barrierefreien Wohnungen und Häusern in Deutschland steigt. Das ist, angesichts des extrem niedrigen Anteils barrierefreier Immobilien, dringend notwendig. Auch Umbaumaßnahmen, die eine Immobilie ganz oder in Teilen barrierefrei machen, sorgen dafür, dass das Angebot an altersgerechten Immobilien wächst. Damit bedeuten all diese Maßnahmen eine Entlastung des angespannten Marktes im Bereich der barrierefreien Immobilien. Zudem bedeutet der Bau oder Kauf einer barrierefreien Immobilie oder der altersgerechte Umbau eine große finanzielle Belastung für den Einzelnen. Daher gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten für private Bauherren und Immobilienkäufer, wenn es um barrierefreie oder altersgerechte Immobilien geht.
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Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Fördermöglichkeiten, die beim Kauf und dem Bau einer barrierefreien Immobilie sowie beim altersgerechten Umbau zur Verfügung stehen:
- Förderprogramme KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Zuschüsse der Pflegeversicherung
- Landesförderungen
Förderungen auf Bundesebene: Förderprogramme der KfW
Die KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau, fördert den Kauf, den Bau und die Sanierung von barrierefreien oder altersgerechten Immobilien auf unterschiedliche Weise. Zu unterscheiden ist zwischen zwei Förderarten:
- Darlehn: günstige Förderkredite
- Zuschüsse: diese müssen nicht zurückgezahlt werden
Einige Förderprogramme der KfW können miteinander kombiniert werden, andere können nur alternativ (also entweder oder) beantragt werden. Wichtig ist zudem, dass die Förderrichtlinien unbedingt eingehalten werden müssen. In der Regel müssen die Anträge vor dem Beginn der Bau- oder Sanierungsmaßnahme oder dem Kauf gestellt werden. Sollten Förderrichtlinien nicht eingehalten werden, gibt es kein Geld. Diese Formfehler sind nicht heilbar. Das bedeutet, ja nach Baumaßnahme oder Kaufsumme, ganz erhebliche finanzielle Einbußen.
Gut beraten zum Thema Barrierefreiheit beim Bauen
Ob es um den Bau, den Kauf oder die Miete einer barrierefreien Immobilie oder aber um den barrierefreien Umbau einer… weiterlesen
KfW Wohnungseigentumsprogramm 124 – zur Finanzierung von selbst genutztem Eigentum
Bei dem Förderprogramm „Wohnungseigentumsprogramm 124“ handelt es sich um einen Förderkredit. Dieser wird unabhängig davon gewährt, ob eine Immobilie barrierefrei oder altersgerecht ist oder nicht. Vielmehr wird mit diesem Kredit der Bau oder Kauf eines selbst genutzten Eigenheims oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung gefördert. Die Förderung kann aber natürlich auch für den Bau oder Kauf einer barrierefreien oder altersgerechte Immobilie genutzt werden.
Die wichtigsten Punkte des KfW-Programms 124:
- Förderkredit: Es gilt der Zinssatz, der bei Antragseingang bei der KfW, gültig ist.
- Kreditbetrag: maximal 100.000 EUR
- Zielgruppe: Käufer und Bauherren von selbst genutzten Immobilien (Einfamilienhaus/Wohnung)
Beim Neubau einer Immobilie sind für die Ermittlung der Kredithöhe folgende Kosten anrechenbar:
- Kosten des Grundstücks können refinanziert werden, wenn der Kauf höchstens sechs Monate vor Antragseingang bei der KfW erfolgt ist.
- Baukosten (Arbeitsmaterial und Arbeitskosten)
- Baunebenkosten: Architekt, Energieberatung, Bauberatung, Notar- und Maklerkosten, Grunderwerbssteuer
Beim Kauf einer Immobilie sind für die Ermittlung der Kredithöhe folgende Kosten anrechenbar:
- Kaufpreis der Immobilie
- Baukosten für Instandsetzung, Umbau, Modernisierung
- Nebenkosten: Notar- und Maklerhonorare, Grunderwerbssteuer
KfW Kreditprogramm 159 – Darlehn für altersgerechte Umbauten
Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um ein spezifisches Förderprogramm, um in bereits vorhandenen Immobilien Barrieren abzubauen, den Wohnkomfort zu erhöhen und den Einbruchsdiebstahl zu verbessern. Die Förderung kann sowohl dann genutzt werden, wenn die Immobilie selbst umgebaut wird als auch, wenn eine entsprechend umgebaute Immobilie erworben wird. Wichtig: Die Kosten für die barrierereduzierenden Maßnahmen müssen im Kaufvertrag gesondert aufgeführt werden.
Die wichtigsten Punkte des KfW-Programms 159:
- Förderkredit: Es gilt der Zinssatz, der bei Antragseingang bei der KfW, gültig ist.
- Maximale Kredithöhe: 50.000
- Zielgruppe: Trotz der Bezeichnung „altersgerechte Umbauten“ kann diese Förderung unabhängig vom Alter in Anspruch genommen werden
- Umbaumaßnahmen können selbst durchgeführt werden oder eine bereits (im Sinne der Fördermaßnahme) umgebaute Immobilie wird erworben
Folgende Maßnahmen werden gefördert (Beispiele)
Reduzierung von Barriere im Außenbereich
- Zuwege zum Gebäude
- Eingangsbereich und Wohnungseingang
Reduzierung von Barrieren im Innenbereich
- Badezimmer
- Änderung der Raumaufteilung
- Altersgerechte Assistenzsysteme
Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
- Austausch/Nachrüsten von Außentüren (Haustür, Wohnungstür, Nebeneingangstür)
- Austausch/Nachrüsten von Garagentoren und Türen
- Nachrüstungssysteme für Fenster und Fenstertüren
- Alarmanlagen
KfW Zuschussprogramm 455 B – Altersgerechtes Umbauen
Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine Zuschussvariante. Aber: Da dieser Zuschuss aus Bundesmitteln finanziert wird und die Nachfrage meist sehr hoch ist, sind die Fördermittel oftmals bereits im Jahresverlauf ausgeschöpft. Wenn dies der Fall ist, dann wird dies auf der Internetseite der KfW kommuniziert. Es kann jedoch sein, dass im darauffolgenden Jahr neue Gelder bereitgestellt und dann wieder ein Antrag gestellt werden kann.
Das wird gefördert:
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung
- Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Kosten (maximal 5.000 EUR)
- Komplett-Maßnahme / Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 % der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 EUR)
KfW Zuschussprogramm 455 E – Einbruchsschutz
Auch bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine Zuschussvariante, bei der gilt: Der Zuschuss wird aus Bundesmitteln finanziert und die Nachfrage ist meist sehr hoch. Daher sind die Fördermittel oftmals bereits im Jahresverlauf ausgeschöpft. Wenn dies der Fall ist, dann wird dies auf der Internetseite der KfW kommuniziert. Es kann jedoch sein, dass im darauffolgenden Jahr neue Gelder bereitgestellt und dann wieder ein Antrag gestellt werden kann.
Welche KfW-Förderprogramme können kombiniert werden?
Kombinierbare Förderprogramme der KfW:
- 124 zusammen mit 159
- 124 mit 455 B oder 455 E
Alternative Förderprogramme der KfW:
- 159 oder 455 B
- 159 oder 455 E
Landesförderungen
Neben den Fördermitteln, die auf Bundesebene zum Kauf, Bau oder der Sanierung einer barrierefreien Immobilie verfügbar sind, gibt es auch auf Landesebene verschiedene Förderprogramme. Diese können hier nicht alle dargestellt werden, da es in jedem Bundesland eigene Förderprogramme gibt. Diese sind inhaltlich zum Teil unterschiedlich, da die Förderrichtlinien auf die Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes abgestimmt sind.
Grundsätzlich gilt für die Fördermittel auf Landesebene:
- Es geht um Baudarlehn mit einem Regionalbonus
- Gefördert werden Eigenheime: Es geht um die Hauptwohnung, nicht um den Erwerb weiteren Wohneigentums oder dem An- oder Ausbau von Eigenheim
- Die Förderung ist an Einkommensgrenzen gebunden
- Zu den weiteren Förderungsvoraussetzungen zählen: Anzahl der Kinder im Haushalt; Anzahl schwerbehinderter Angehöriger im Haushalt
Wichtig: Prüfen Sie bitte, welche Förderprogramme es in Ihrem Bundesland gibt.
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Zuschüsse der Pflegekasse: Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen
Die Pflegekasse bietet finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen, mit denen das individuelle Wohnumfeld eines Pflegebedürftigen verbessert wird. Die Maßnahme muss also insbesondere dazu geeignet sein, dass der Pflegebedürftige weiter in seiner Wohnung leben kann. Eine Förderung ist auf 4.000 EUR pro Umbaumaßnahme begrenzt. Allerdings ist es nicht erforderlich, dass der Berechtigte einen Eigenanteil an der Umbaumaßnahme trägt. Die Förderung wird abhängig vom Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen gewährt. Ob von dem Fördergeld eine bauliche Maßnahme oder mehrere umgesetzt werden, ist unerheblich. Wichtig ist, dass der Zuschuss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse beantragt wird. Unter Umständen wird der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) hinzugezogen, um die Notwendigkeit der Maßnahme(n) zu überprüfen.
Wichtig: Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen, sodass neue Anpassungsmaßnahmen der Immobilie erforderlich werden, so kann ein erneuter Antrag gestellt werden.
Was wird gefördert?
- Umbaumaßnahmen, die zu einer Anpassung der konkreten Wohnumgebung an die Bedürfnisse des jeweiligen Pflegebedürftigen bedeuten. Hierzu gehören: Treppenlift, Aufzug, Rampe, Fenstergriffe in aus Rollstuhl erreichbarer Höhe
- Bauliche Maßnahmen, die einen Eingriff in die Bausubstanz bedeuten. Das ist zum Beispiel: Verbreiterung von Türdurchgängen, Wechsel von Badewanne auf Dusche, Wechsel von Duschtasse auf bodengleiche Dusche
- Einbau technischer Hilfen im Haushalt/Alltag: Rollstuhlunterfahrbare Küchenelemente, spezielle Kleiderschränke mit für Rollstuhlfahrer nutzbarer Innenausstattung
Konkrete Beispiele für förderfähige Maßnahmen
Außenbereich
- Einbau eines neuen oder Anpassung eines vorhandenen Aufzugs
- Einbau eines Treppenlifts
- Bau einer Rampe
- Anbringen von Haltegriffen bei Treppe vor Haustür
Innenbereich (in Wohnung/Einfamilienhaus)
- Schaffung von Bewegungsflächen, u. a. auch durch Versetzen von Wänden oder Zusammenlegen von Räumen
- Beseitigung von Stufen, Schwellen und anderen Stolperstellen
- Umbauten im Badezimmer (Badewanne/Dusche, Toilette, Waschbecken)
- Höhenanpassung von Tür- und Fenstergriffen, Spionen und Lichtschaltern
Fazit
Wer eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, die barrierefrei sein soll, oder eine vorhandene Immobilie barrierefrei umbauen möchte, sollte sich über mögliche Förderungen informieren. Es gibt Förderprogramme vom Bund, vom Land sowie Fördermöglichkeiten durch die Pflegekasse. Zu unterscheiden ist bei den Förderangeboten zwischen Krediten und Zuschüssen.
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