Für den barrierefreien Umbau des Badezimmers gibt es mehrere Gründe: Weitsicht bei der Sanierung des Badezimmers, die Anpassung des Badezimmers auf alterstypische Bedürfnisse oder ein barrierefreier Umbau aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung. Vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen sollte genau geprüft werden, welche Umbaumaßnahmen möglich, erforderlich und sinnvoll sind. Denn manchmal ist eine Barrierereduzierung ausreichend oder aus bautechnischen Gründen die einzige Option. In einem anderen Fall ist ein rollstuhlgerechter Umbau erforderlich.
Dieser Artikel bietet Ihnen Antworten zu folgenden Fragen:
- Barrierefrei, barrierereduzierend, rollstuhlgerecht: Was sind die Unterschiede?
- Was macht ein Badezimmer barrierefrei?
- Welche barrierereduzierenden Maßnahmen gibt es?
- Worauf ist vor dem Umbau des Badezimmers zu achten?
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Überblick: Was sind die Unterschiede zwischen barrierefrei, barrierereduzierend und rollstuhlgerecht?
Grundsätzlich geht es bei den Themen Barrierereduzierung, Barrierefreiheit und rollstuhlgerechte Immobilien darum, dass Menschen mit körperlichen und zum Teil auch geistigen Einschränkungen die Immobilie möglichst selbstständig bewohnen können. Als Barriere gilt dabei alles, was diese selbstständige Nutzung einschränkt. Es kann sich um Treppen handeln, die für Rollstuhlfahrer nicht überwunden werden können, oder um Bodenbeläge, die nicht rutschhemmend sind.
Oftmals werden die Begriffe barrierefrei, barrierereduziert und rollstuhlgerecht als Synonyme verwendet. Dies ist sachlich nicht korrekt. Denn es gibt klare Definitionen, wann eine Immobilie (oder eben ein Badezimmer) barrierefrei und wann sie rollstuhlgerecht ist. Allein der Begriff barrierereduziert ist nicht klar geregelt. Daher gilt jede Sanierung als barrierereduzierend, bei der Barrieren abgebaut werden.
Die Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Gestaltung eines Badezimmers sind die strengsten. Der Regelungskatalog ist so gestaltet, dass hier auch ein Rollstuhlfahrer selbstständig – oder unterstützt von einer Hilfsperson – Dusche, Toilette und Waschtisch nutzen kann.
Die Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung eines Badezimmers sind weniger streng als die an eine rollstuhlgerechte Gestaltung. Die Vorgaben sind so gewählt, dass insbesondere auch Menschen mit altersbedingten Einschränkungen das Badezimmer allein oder mit einer Hilfsperson nutzen können.
Barrierereduziert ist ein Badezimmer immer dann, wenn einzelne Maßnahmen durchgeführt wurden, die die Nutzung des Raumes für einen Menschen mit körperlichen Einschränkungen erleichtert. Wann ein Badezimmer barrierereduziert ist, ist nicht fest definiert.
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Barrierefreies Badezimmer: Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?
Welche Voraussetzungen ein Badezimmer erfüllen muss, damit es als barrierefrei gilt, ist in der DIN-Norm 18040-2 geregelt. Diese trägt den Namen „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“. Hier findet sich ein gesonderter Abschnitt zu dem Bereich Bad und WC, in dem die folgenden Mindestanforderungen festgelegt sind:
Bewegungsflächen sowie Abstände
- Mit dem Begriff Bewegungsflächen werden die Bereiche bezeichnet, die zur Bewegung frei sein müssen. Hier dürfen sich keine Barrieren wie Einbauten oder Schwellen befinden. Wichtig ist, dass Bewegungsflächen sich überlappen können. Das bedeutet: Die Bewegungsfläche vor der Dusche kann sich mit der Bewegungsfläche vor der Toilette oder dem Waschbecken überlappen.
- Bewegungsflächen im Badezimmer oder WC müssen mindestens 120 × 120 cm betragen.
- Zusätzlich muss zwischen den einzelnen Sanitäreinrichtungen ein Mindestabstand von 20 cm eingehalten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass beispielsweise eine Hilfsperson ausreichend Platz hat.
- Der Waschtisch muss so gestaltet sein, dass er auch im Sitzen auf einem Hocker oder einem Toilettenstuhl genutzt werden kann.
Duschbereich
- Es muss sich um eine bodengleiche Dusche handeln. Das bedeutet, dass keine Stufe überschritten werden muss, um in den Duschbereich zu gelangen.
- Der Bodenbelag im Duschbereich muss rutschhemmend sein, um für einen festen Tritt zu sorgen.
- Für den Ablauf gelten ebenfalls spezielle Regeln, damit ein schnelles Ablaufen des Duschwassers garantiert und somit einer Pfützenbildung vorgebeugt ist.
Türen und Wände
- Die Mindestbreite von Türen, die in das Badezimmer oder WC führen, beträgt 80 cm.
- Die Tür muss zudem nach außen zu öffnen sein. Nur so ist sichergestellt, dass im Notfall die Tür geöffnet werden kann, um einer im Badezimmer oder WC befindlichen Person Hilfe leisten zu können.
- Zudem muss die Tür (auch) von außen zu entriegeln sein, um im Notfall Zutritt zu erhalten.
- Wände müssen so beschaffen oder verstärkt sein, dass die Montage von Haltegriffen und Stützgriffen insbesondere in den Bereichen Dusche und WC möglich ist.
Rollstuhlgerechtes Badezimmer: Was muss hier zusätzlich erfüllt sein?
Die Mindestanforderungen für eine rollstuhlgerechte Gestaltung eines Badezimmers oder WCs finden sich ebenfalls in der DIN-Norm 18040-2. Hier sind spezifische Anforderungen für Sanitäreinrichtungen, die auch für behinderte Menschen und Rollstuhlfahrer geeignet sind, geregelt. Diese Regeln stellen eine Verschärfung der oben bereits dargestellten Regeln für barrierefreie Badezimmer und WCs dar. Der Grund dafür ist, dass Rollstuhlfahrer einen großen Platzbedarf haben, um eine Sanitäreinrichtung nutzen zu können.
Bewegungsflächen und Abstände
- Bewegungsflächen müssen mindestens 150 × 150 cm betragen und sich vor WC, Waschtisch und Dusche befinden. Die Bewegungsflächen dürfen sich auch hier überlappen.
- Zwischen den Sanitäranlagen muss jeweils ein Mindestabstand von 20 cm eingehalten werden.
- Der Waschtisch muss unterfahrbar sein. Das bedeutet, dass ausreichend Beinfreiheit gegeben sein muss.
- Der Wandspiegel muss so über dem Waschtisch montiert werden, dass dieser auch im Sitzen nutzbar ist.
- Auf einer Seite der Toilette muss sich ein Platz von 90 cm befinden, damit die Toiletten bei Bedarf auch von der Seite angefahren werden kann.
Duschbereich
Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie für ein barrierefreies Bad. Das bedeutet:
- Stufenloser Zugang zum Duschbereich
- Rutschhemmender Bodenbelag im Duschbereich
- Gestaltung des Ablaufs muss so gewählt werden, dass sich keine Pfützen bilden.
Türen und Wände
- Die Breite der Tür muss mindestens 90 cm betragen. Nur so ist sichergestellt, dass die Durchfahrt mit einem Rollstuhl möglich ist.
- Die Tür muss nach außen öffnen und die Türverriegelung muss von außen zu öffnen sein.
- Die Türklinke muss in 85 cm Höhe über dem Erdboden montiert sein. Sonst kann sie nicht ohne Weiteres von einem Rollstuhlfahrer bedient werden.
- Stütz- und Haltegriffe müssen an den Wänden (insbesondere in der Dusche sowie beim WC) montiert werden können.
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Barrieren im Badezimmer reduzieren: Tipps für Einzelmaßnahmen
Bevor mit der Sanierung eines Badezimmers oder WCs begonnen wird, sollte überlegt werden, ob eine barrierefreie, eine rollstuhlgerechte oder unter Umständen eine barrierereduzierende Gestaltung sinnvoll ist. Sollte eine barrierefreie oder eine rollstuhlgerechte Umgestaltung zu teuer oder aus anderen Gründen nicht umsetzbar sein, dann bringt eine barrierereduzierende Sanierung des Badezimmers gerade für Senioren, die auch im fortgeschrittenen Alter in der eigenen Wohnung bleiben möchten, klare Vorteile. Zu diesen barrierereduzierenden Einzelmaßnahmen zählen:
- Antirutschbeschichtung statt neuer Bodenfliesen: Damit ein Badezimmer barrierefrei ist, muss der Bodenbelag im Duschbereich rutschhemmend gestaltet sein. Hierfür müssen jedoch nichts zwangsläufig neue Bodenfliesen verlegt werden. Das Aufbringen einer Antirutschbeschichtung ist kostengünstiger, lässt sich schneller umsetzen und ist mit weniger Baulärm und -dreck verbunden.
- Mobile Hilfsmittel statt Umbau: Statt in einem Wannenbad die Wanne gegen eine bodengleiche Dusche auszutauschen, kann die Nutzung für Menschen mit körperlichen Einschränkungen auch durch Badewannenlifter oder Wanneneinstiegshilfen erreicht werden.
- Vergrößerung der Bewegungsflächen: Auch wenn es aufgrund der baulichen Begebenheiten nicht möglich ist, die für eine Barrierefreiheit geforderten Bewegungsflächen zu erzielen, können kleine Maßnahmen barrierereduzierend wirken. So sollte das Badezimmer frei sein von Regalen, Handtuchständern oder Personenwagen, die die Bewegungsflächen reduzieren. Zudem können auf diese Weise so Stolperfallen minimiert werden.
- Schwellen an Duschen markieren: Lässt sich eine Dusche nicht bodengleich gestalten, so kann die Stolpergefahr dadurch minimiert werden, dass die Schwelle farblich klar hervorgehoben wird.
Vor dem Umbau: Welche rechtlichen und baulichen Aspekte sind zu bedenken?
Wer sich für den barrierefreien oder rollstuhlgerechten Umbau seines Badezimmers entscheidet, muss vor dem Beginn der Arbeiten einige Aspekte prüfen beziehungsweise beachten:
- Statik und weitere bauliche Gegebenheiten: Zunächst einmal muss die Größe des vorhandenen Badezimmers ausreichen, um dieses barrierefreie oder gar rollstuhlgerechte sanieren zu können. Zudem muss geprüft werden, ob Wände statisch so ausgelegt sind, dass Haltegriffe daran befestigt werden können. Schließlich ist der Einbau einer bodengleichen Dusche nur dann möglich, wenn der Fußbodenaufbau so gestaltet ist, dass hier ein entsprechender Abfluss eingebaut werden kann.
- Einverständnis des Vermieters: Handelt es sich um eine Mietimmobilie, so muss vor Beginn der Arbeiten das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Andernfalls kann der Vermieter den Mieter sonst abmahnen und zum Rückbau verpflichten. Das Einverständnis sollte schriftlich fixiert und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
- Mehrere Angebote einholen: Da es sich bei der barrierefreien oder rollstuhlgerechten Sanierung um eine größere bauliche Maßnahme handelt, sollten stets mehrere Angebote eingeholt werden. Auch sollten Referenzen angefragt werden, um zu sehen, wie das fertige Badezimmer aussieht: funktional und wenig wohnlich oder aber dem eigenen Stil entsprechend.
Kosten und Fördermöglichkeiten: Welche Fördermittel gibt es für den barrierefreien Umbau des Badezimmers?
Die Kosten für den barrierefreien Umbau eines Badezimmers hängen stark davon ab, wie die baulichen Voraussetzungen in dem vorhandenen Badezimmer sind und welche Fliesen und Sanitärprodukte gewählt werden. Ein kompletter Umbau eines Badezimmers, das der DIN-Norm zur Barrierefreiheit entspricht, kostet leicht mehrere Tausend Euro. Muss eine Wand verstärkt oder gar entfernt werden, steigen die Kosten weiter. Daher sollten stets mehrere Angebote eingeholt werden. Diese müssen zudem konkrete Angaben zu den angebotenen Fliesen und Sanitärprodukten enthalten, da sie sonst nicht vergleichbar sind.
In der Regel muss der barrierefreie oder rollstuhlgerechte Umbau des Badezimmers nicht komplett privat finanziert werden. Meist greift eines der nachfolgend aufgeführten Zuschuss- oder Förderprogramme. Wichtig ist, dass die Fördervoraussetzungen vor Beginn der Arbeiten sorgfältig geprüft werden. Werden diese nicht eingehalten, gibt es nämlich keine Förderung. Besonders wichtig: Oftmals muss der Antrag auf Förderung oder Zuschuss vor dem Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.
- KfW-Förderung: Bei der KfW gibt es ein Förderprogramm, mit dem der barrierefreie Umbau des Badezimmers finanziell unterstützt wird. Dieser Zuschuss beträgt in der Regel 10 Prozent der Umbaukosten, ist jedoch auf 5.000 EUR maximale Förderung begrenzt.
- Pflegekasse: Wenn ein Haushaltsmitglied eine Pflegestufe hat, so wird ein Zuschuss von bis zu 4.000 EUR für den Badezimmerumbau bezahlt.
- Krankenkasse: Insbesondere für Hilfsmittel wie Toilettenerhöhungen oder Badewannenlifter werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse bezahlt.
- Steuer: In aller Regel können die Sanierungsarbeiten zudem von der Steuer abgesetzt werden.
Fazit
Wann ein Badezimmer barrierefrei ist beziehungsweise was die Voraussetzungen an eine barrierefreie Sanierung eines Badezimmers sind, ist eindeutig in einer DIN-Norm geregelt. Davon abzugrenzen sind rollstuhlgerechte Sanierungen, die noch weitreichendere Anforderungen stellen. Anders sieht es bei Sanierungen aus, die als barrierereduzierend oder alters- beziehungsweise seniorengerecht bezeichnet werden: Diese Begriffe sind rechtlich nicht eindeutig. Damit ein barrierefreies Badezimmer nicht nur funktional ist, sondern auch einen gewissen Wohlfühlfaktor erfüllt, sollten stets Referenzen bei den Fachfirmen eingeholt werden. Zudem ist wichtig zu wissen, dass der barrierefreie Umbau eines Badezimmers in der Regel über Fördermittel bezuschusst wird.
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