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Treppenlift, Aufzug und Hebebühne sowie Türdrücker und elektrische Rollläden machen Einfamilienhäuser, aber auch Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäuser zu barrierefreien Wohnumgebungen. Im Brandfall jedoch können diese barrierereduzierenden Maßnahmen meist nicht genutzt werden. Daher ist ihr Vorhandensein kein Garant für ein sicheres Flüchten ohne Barriere. Denn wer auf einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen ist, der kann im Brandfall nicht einfach über eine Treppe fliehen. Und selbst die Rettung durch die Feuerwehr über Anleitern oder Sprungtuch sind oftmals nicht möglich.
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Dieser Artikel bietet Ihnen Antworten zu folgenden Fragen:
- Wie lässt sich in einer privaten Wohnung oder einem Eigenheim das sichere Flüchten ohne Hindernisse planen?
- Welche Anforderungen werden an „barrierefreien Brandschutz“ gestellt?
- Welche Arten von Evakuierungskonzepten gibt es?
Hintergrund: Was sind Hürden im Sinne des Brandschutzes?
Breite Flure, ausreichend große Bewegungsflächen und große Türdurchgänge sowie Türklinken in geringer Höhe zählen zu den barrierereduzierenden Maßnahmen, die Menschen mit Rollator oder Rollstuhl die eigenständige Nutzung ihrer Wohnräume erleichtern. Diese baulichen Maßnahmen erleichtern auch das Flüchten im Brandfall. Anders sieht dies mit Aufzügen, Treppenliften und elektrischen Rollläden aus. Diese Einrichtungen können im Brandfall oftmals nicht genutzt werden. Entweder, weil aufgrund des Brandes der Strom ausgefallen ist oder weil etwa durch den Aufzugsschacht Rauch aufsteigt. Außerdem können Aufzüge zur Falle werden, wenn während der Benutzung der Strom ausfällt und kein Notstromgenerator für eine sichere Weiterfahrt sorgt.
Brandschutzvorgaben: Wie sieht die rechtliche Situation für barrierefreien Brandschutz aus?
Wie umfangreich der Brandschutz für ein Gebäude ist, hängt von der Nutzungsart des Gebäudes ab: Im privaten Wohnungsbau macht der Gesetzgeber nur wenige Vorgaben zum Brandschutz. Anders sieht dies in öffentlichen Gebäuden, insbesondere in Krankenhäusern und Altenheimen, aus. Denn vor allem in den beiden letztgenannten Einrichtungen leben beziehungsweise halten sich in der Regel Menschen auf, die in ihren körperlichen und/oder kognitiven Fähigkeiten vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sind. Die Selbstrettung oder Rettung durch Dritte im Brandfall ist daher erschwert, sodass bereits beim Bau der Gebäude entsprechende Vorkehrungen getroffen werden müssen.
Barrierefreier privater Wohnraum ist jedoch gerade so konzipiert, dass auch hier Menschen mit vorübergehenden oder dauerhaften körperlichen oder geistigen Einschränkungen (weitgehend) selbstständig leben können. Daher ist es sinnvoll, so viele der Brandschutzvorgaben aus dem Bereich der Krankenhäuser und Pflegeheime auf den privaten barrierefreien Wohnraum zu übertragen – auch wenn dies gesetzlich nicht gefordert ist.
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Hintergrund: Welche Formen der Rettung aus brennenden Gebäuden gibt es?
Um ein Verständnis für die möglichen Barrieren im Falle eines Brandes innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses zu erhalten, ist es wichtig, die verschiedenen Evakuierungskonzepte zu kennen. Denn nicht jeder Mensch kann auf die gleiche Weise ein brennendes Haus verlassen:
Selbstrettung
Das bedeutet, dass sich einen Menschen aus eigener Kraft aus dem brennenden Gebäude retten kann. Dies bezieht sich sowohl auf Menschen ohne als auch auf Menschen mit Behinderung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rettungswege so gestaltet sind, dass sie sowohl von Menschen mit Rollator sowie Rollstuhl, aber auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen ohne Hilfe nutzbar sind.
Fremdrettung
Eine Fremdrettung liegt immer dann vor, wenn eine Person durch eine weitere Person und bei Bedarf unter Einsatz technischer Hilfsmittel aus einem brennenden Haus gerettet wird.
Horizontalverschiebung
Bei dieser Evakuierungsform geht es im Prinzip um eine Kombination aus beiden zuvor beschriebenen Rettungskonzepten. Im ersten Schritt rettet sich die Person, die das Gebäude nicht aus eigener Kraft verlassen kann, in einen vor Rauch und Feuer sicheren Bereich auf der gleichen Geschossebene. Hier kann der Betroffene auf eine Fremdrettung warten.
Barrierefreier Brandschutz: Welche Möglichkeiten gibt es im privaten Wohnbereich?
Im privaten Wohnbereich, also in einem Einfamilienhaus, aber auch innerhalb der eigenen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, sind folgende Maßnahmen des barrierefreien Brandschutzes sinnvoll.
Rauchmelder
Unabhängig von den rechtlichen Regelungen zur Nutzung von Rauchmeldern sollten diese in allen Wohnräumen, Fluren und Treppenhäusern und auch im Keller an der Decke montiert werden. Im Idealfall sind diese miteinander vernetzt, sodass auch bei einem Brand in einem weit entfernten Bereich der Wohnung oder des Einfamilienhauses ein Alarmsignal an allen Rauchmeldern ertönt. So werden die Bewohner frühzeitig gewarnt.
Allerdings können nicht alle Menschen gleichermaßen durch klassische Rauchmelder gewarnt werden, die einen Alarmton abgeben. Für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen ist es wichtig, dass die Rauchmelder zusätzlich Lichtsignale abgeben. Außerdem sollten diese mit Rüttelkissen verbunden, durch die die Betroffenen im Schlaf gewarnt werden.
Stufenlose Rettungswege
In einem barrierefreien Einfamilienhaus ist der Haupteingang auch für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl barrierefrei nutzbar. Problematisch wird es, wenn Treppen überwunden werden müssen und hierzu ein Treppenlift oder Hublift installiert wurde. Denn dieser funktioniert nur mit Strom. Und Strom kann im Falle eines Brandes ausfallen.
Zudem sollte darauf geachtet werden, dass auch die Wege auf die Terrasse oder einen Balkon schwellenlos gestaltet sind. Denn sonst kann ein Mensch mit Gehbehinderung das Haus nicht allein verlassen, wenn das Feuer im barrierefrei gestalteten Eingangsbereich ausbricht oder die Person sich in einem Obergeschoss befindet.
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Türöffner, Rollläden etc.
In barrierefrei gestalteten Wohnungen und Einfamilienhäusern finden sich oftmals Türen mit elektrischen Türöffnern, elektrischen Rollläden ausgestattet. Dies erleichtert Menschen mit Behinderung den Alltag, kann allerdings im Brandfall zur Barriere werden, wenn der Strom ausfällt. Daher ist es wichtig, dass eine Bedienung auch ohne Strom möglich ist.
Markierungen der Rettungswege
Zusätzlich können Markierungen zu einem barrierefreien Brandschutz beitragen. Für Menschen mit eingeschränkten Sehfähigkeiten, wie dies im Alter vielfach der Fall ist, sowie aufgrund der Rauchentwicklung bei einem Brand, helfen Markierungen, den Weg zum Ausgang zu finden. Bei diesen Markierungen geht es aber nicht nur darum, den schnellsten und sichersten Weg zum Ausgang zu finden. Auch sollten Treppenabgänge markiert werden, um hier Unfällen vorzubeugen.
Notrufsysteme in Brandschutz integrieren
Notrufsysteme, wie sie von vielen Anbietern, für Senioren und Menschen mit Behinderung, angeboten werden, können ein barrierefreies Brandschutzkonzept ergänzen. Mit einem solchen Notrufsystem können Betroffene im Brandfall sofort Hilfe alarmieren, die die Rettungsdienste informieren können und zudem in der Regel Informationen über die Bewohner haben. Auch eine Aktivierung des Notrufsystems für den Fall, dass ein Rauchmelder Alarm gibt, ist denkbar.
Barrierefreier Brandschutz im Mehrfamilienhaus: Worauf ist zu achten?
In Mehrfamilien gibt es weitere Maßnahmen, die zu einem barrierefreien Brandschutz beitragen.
Barrierefrei Wohnungen nur im Erdgeschoss
Am sinnvollsten ist es, wenn sich barrierefreie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ausschließlich im Erdgeschoss befinden. Dann ist stets eine ebenerdige Rettung über den Hauseingang oder eine Terrasse möglich.
Schaffung sicherer Bereiche
Befinden sich barrierefreie Wohnungen in höher gelegenen Etagen, so ermöglichen sichere Bereiche, die vor Rauch, Feuer und zu hohen Temperaturen abgeschottet sind, eine Horizontalverschiebung. Diese Bereiche müssen von den Betroffenen selbst zu erreichen sein. Hier können sie in Sicherheit warten, bis sie durch Rettungskräfte gerettet werden.
Absicherung des Rettungswegs Aufzug
Ein Aufzug ist grundsätzlich eine Möglichkeit, den Zugang auch zu Wohnungen in höher gelegenen Geschossen barrierefrei zu gestalten. Im Brandfall dürfen Aufzüge jedoch in der Regel nicht genutzt werden. Möglich ist eine Nutzung von Aufzügen im Brandfall nur, wenn es mehrere Aufzüge gibt, die voneinander getrennt und so weit voneinander entfernt sind, dass jeweils einer auch im Brandfall nutzbar bleibt. Aufgrund der hohen Kosten wird dies jedoch in Wohnhäusern kaum umsetzbar sein.
Fazit
Barrierefreies Bauen und Sanieren ermöglicht es Menschen mit Einschränkungen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen. Allerdings wird viel zu selten der Aspekt des barrierefreien Brandschutzes bedacht. Insbesondere im privaten Bereich gibt es nur sehr wenige Brandschutzvorgaben. Umso wichtiger ist es, dass sich Bauherren, gerade bei barrierefreien Immobilien, mit dem Thema befassen und freiwillig ein barrierefreies Brandschutzkonzept umsetzen.
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