Beim Thema barrierefreies Wohnen denken die meisten Menschen an barrierefreie Badezimmer, die barrierefreie Gestaltung der Küche und vielleicht noch an Raumgrößen und die Breite von Fluren. Doch so weit kommen Menschen, die auf Mobilitätshilfen angewiesen sind, meist gar nicht: Barrierefreiheit beginnt – oder endet – bereits an der Haustür. Wenn Haus- und Wohnungstüren sowie Zimmer- und Balkontüren, aber auch Fenster und andere Durchgänge in Fluren und Wohnungen nicht barrierefrei sind, dann kommen Menschen mit Handicap erst gar nicht ins Haus oder die Wohnung.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Welche Barrieren es bei Türen, Fenstern und Durchgängen gibt.
- Welche Personengruppen von barrierefreien Türen, Fenstern und Durchgängen profitieren.
- Welche Vorgaben es bei der Barrierefreiheit von Türen, Fenstern und Durchgänge gibt.
- Welche Möglichkeiten es gibt, Türen, Fenster und Durchgänge barrierefrei zu gestalten.
- Wann der richtige Zeitpunkt für die Umrüstung von Türen, Fenstern und Durchgängen auf Barrierefreiheit ist.
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Barrierefreiheit: Warum die Haustür oft schon die erste Hürde ist
Barrierefreies Wohnen bedeutet, dass auch Menschen mit Einschränkungen eine Immobilie nutzen und dort ein weitgehend eigenständiges Leben führen können, ohne an Grenzen zu stoßen. Oftmals erweist sich jedoch schon die Eingangs- oder Wohnungstür als erste Barriere. Das hat zur Konsequenz, dass das Zuhause nicht ohne fremde Hilfe oder viel Aufwand betreten werden kann.
Die Gründe, warum eine Eingangstür eine Barriere darstellen kann, sind vielfältig:
- Der Türdurchgang ist zu schmal.
- Die Tür ist zu schwer und lässt sich nur mit viel Kraftaufwand öffnen und schließen.
- Der Türgriff ist zu hoch angebracht.
- Der Türgriff und das Türschloss sind schlecht zu erkennen.
- Im Türdurchgang befindet sich eine Schwelle, die nur schwer zu überfahren ist oder zur Stolperfalle wird.
Im Inneren des Hauses geht es dann oft mit zu schmalen Fluren weiter. Hier ist kein Platz, um mit einem Rollator zu manövrieren oder gar mit einem Rollstuhl zu drehen. Auch viele Durchgänge und Zimmertüren sind zu schmal oder es gibt Schwellen an den Durchgängen, die zur kaum zu überwindenden Hürde für Menschen mit Einschränkungen werden. Gleiches gilt für Balkon- und Terrassentüren, die sich oft nur schwer öffne, lassen und mit Schwellen, als Wetterschutz, ausgestattet sind.
Auch Fenster gehören zu den Barrieren, die in vielen Immobilien zu finden sind:
- Die Fensterlaibungen sind zu hoch angesetzt, sodass aus einer sitzenden oder liegenden Position nicht nach draußen geschaut werden kann.
- Die Fenstergriffe befinden sich zu hoch.
- Fenster und Rollläden erfordern einen hohen Kraftaufwand, um sich bedienen zu lassen.
Barrierefreie Türen, Fenster und Durchgänge: Wer davon profitiert und wann der richtige Zeitpunkt fürs Umrüste ist
Beim Thema Barrierefreiheit wird (leider) noch immer vorrangig am Menschen mit Behinderungen gedacht. Dabei profitiert ein weit größerer Teil der Bevölkerung von der Barrierefreiheit in Immobilien, und zwar:
- Familien mit (kleinen Kindern): Breite Türtuchgänge lassen sich leichter mit einem normalen Kinderwagen passieren. In breiten Fluren ist Platz, um einen Kinderwagen oder ein Laufrad abstellen.
- Familien (allgemein): Durch breite Eingangstüren, die sich leicht bedienen lassen, kann der Wocheneinkauf einfacherer ins Haus oder in die Wohnung gebracht werden. In einem geräumigen Flur finden auch Schuhe, Jacken und Schulranzen ein Zuhause.
- Menschen mit vorübergehender Erkrankung oder nach Unfall: Viele Menschen sehen sich im Laufe ihres Lebens zumindest vorübergehend mit körperlichen Einschränkungen konfrontiert. Wer auf Krücken angewiesen ist, profitiert von barrierefreien Türen und Fluren. Und wer längere Zeit liegend verbringen muss, der weiß es zu schätzen, durch die Fenster nach draußen schauen zu können.
- Senioren: Wir alle wollen alt werden. Doch mit dem Alter kommen körperliche Einschränkungen. Wer dann in einem barrierefreien Umfeld zu Hause ist, kann dort wohnen bleiben. Ansonsten stehen Sanierungsarbeiten oder ein Umzug an.
Da der Einbau von barrierefreien Türen und Fenstern sowie die Verbreiterung von Durchgängen und Fluren meist mit viel Aufwand, Lärm und Dreck verbunden sind, sollten solche Maßnahmen nach Möglichkeit vor dem Einzug in die Immobilie erfolgen. Das bedeutet: Bei jeder Sanierung einer Immobilie sollte auch an den Einbau barrierefreier Haus-, Wohnungs- und Zimmertüren, Balkontüren, Fluren und Fenstern gedacht werden.
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Barrierefreie Haus-, Garten- und Terrassentüren: Worauf es ankommt
Haus- und Wohnungstüren sowie Terrassen- und Balkontüren sind schwerer als Zimmertüren. Denn die erstgenannten Türen müssen besondere Voraussetzungen im Hinblick auf Dämmung und Sicherheit erfüllen. Als Folge sind diese schwerer als normale Zimmertüren. Daher bedarf es eines großen Kraftaufwandes, um die Tür zu öffnen und zu schließen. Hier gibt es die Möglichkeit, einen Antriebsmechanismus zu integrieren, die das Öffne und Schließen erleichtern. Auch das verzögerte, automatische Schließen oder die Integration eines Bewegungsmelders ist technisch möglich. Solche Dinge können jedoch, wenn diese von Anfang an eingeplant sind, später, also nur im Bedarfsfall, nachgerüstet werden.
Bei Türen im Außenbereich besteht zudem oft das Problem, dass eine Schwelle vorhanden ist, die dem Wetterschutz dient. Daher muss bei einer schwellenlosen, barrierefreien Außentür darauf geachtet werden, dass eine andere technische Lösung gefunden wird, die das Eindringen von Wasser ins Haus verhindert.
Innentüren und Durchgänge: So werden sie barrierefrei
Im Innenbereich besteht seltener die Notwendigkeit, Schwellen, insbesondere größere, an Durchgängen einzubauen. Dafür sind Innentüren regelmäßig recht schmal. Oftmals unterschreiten Innentüren die Mindestbreite von 90 Zentimetern, die für die Barrierefreiheit erforderlich ist.
Außerdem gibt es bei Türen im Innenbereich mehrere Türvarianten, die im Privatbereich gesetzt werden können.
- Drehflügeltüren: Hierbei handelt es sich um die Standard-Innentür. Diese Türen lassen sich in der Regel nur nach einer Seite öffnen. Das bedeutet, dass die Nutzung für Personen mit Rollator oder Rollstuhl zumindest aus einer Richtung sehr mühsam ist.
- Pendeltüren: Sie sind, wie Drehflügeltüren, an einer Seite des Türrahmens befestigt. Diese Türen lassen sich in beide Richtungen öffnen. Allerdings ist es wichtig, dass hier das Schließen gedämpft wird, damit sich aus dem Zurückschwingen der Tür keine neue Gefahrenquelle ergibt.
- Schiebetüren: Diese sind oberhalb des Türdurchgangs befestigt und lassen sich zu einer oder zu beiden Seiten wegschieben. Eine Sonderform der Schiebetür ist die Schiebetür, die in der Wand läuft. Bei dieser können die Wände neben dem Türdurchgang komplett zum Stellen von Möbeln genutzt werden.
Türen sind barrierefrei, wenn sie folgende Vorgaben erfüllen:
- Mindestbreite von 90 Zentimetern
- Keine Schwellen
- Drücker auf der Höhe von 85 Zentimetern, damit dieser gut erreichbar ist.
- Glastürblätter müssen aus Milchglas bestehen oder mit gut sichtbaren Streifen versehen sein, sodass diese auch im geschlossenen Zustand immer gut erkennbar sind.
- Rangierfläche vor und hinter Türen müssen eingehalten werden.
Bei Durchgängen gilt, dass diese ebenfalls eine Mindestbreite von 90 Zentimetern haben müssen. Auch hier dürfen Schwellen maximal 2 Zentimeter hoch sein, damit der Durchgang barrierefrei ist.
Fenster: Die Verbindung nach Draußen
Fenster bilden die Verbindung vom Innenraum in die Außenwelt. Durch Fenster dringt Tageslicht ins Innere der Wohnung, was zu optimalen Sichtverhältnissen führt. Zusätzlich können die Bewohner durch die Fenster nach draußen schauen und so die Umwelt wahrnehmen. Klassische beginnen oftmals auf einer Höhe, die zur Folge hat, dass Rollstuhlfahrer und Kinder nicht in der Lage sind, geradeaus durch die Fenster nach draußen zu schauen. Barrierefrei sind Fenster jedoch nur, wenn auch diese Personengruppe einfach durch ein Fenster schauen kann. Das bedeutet, dass Fenster maximal auf einer Höhe von 60 Zentimetern über dem Boden beginnen.
Auch der Mechanismus zur Fensteröffnung bedarf einer besonderen Spezifikation: Fenstergriffe müssen sich auf einer Maximalhöhe von 105 Zentimetern über dem Boden befinden. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Bedienung nur wenig Kraftaufwand bedarf. Schließlich ist darauf zu achten, dass auch Rollläden und Fensterläden so angebracht werden, dass diese gut erreichbar und bedienbar sind. Das bedeutet, dass die Bedienelemente ebenfalls auf einer Maximalhöhe von 105 Zentimetern angebracht werden oder die Bedienung über eine Fernbedienung erfolgt.
Fazit
Fenster, Haustüren, Zimmer- und Balkontüren sowie Durchgänge im Inneren der Immobilie spielen eine große Rolle, wenn es um die Barrierefreiheit einer Wohnung oder eines Hauses geht. Schließlich gilt: Ist die Haustür nicht barrierefrei, endet die Barrierefreiheit bereits dort. Soll eine Immobilie komplett mit barrierefreien Fenstern und Türen ausgestattet werden, so muss dies entweder beim Neubau oder im Rahmen einer Komplettsanierung erfolgen. Denn das Verbreitern von Durchgängen und Türdurchgängen sowie der Einbau von barrierefreien Fenstern sind in der Regel mit großem Aufwand, Lärm und Dreck verbunden. Daher sollten auch junge Familien und Paare bei der Sanierung beziehungsweise beim Bau einer Immobilie auf die Barrierefreiheit – Fenster und Türen inklusive – achten.
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