Treppengeländer: Design schließt Sicherheit nicht aus

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Treppengeländer gibt es in vielen Ausführungen und Materialien. Sie fügen sich idealerweise harmonisch in die Treppengestaltung ein. Treppengeländer fungieren aber auch als eigenes Designelement, auf Wunsch auch mit integrierter Beleuchtung. Neben aller Ästhetik ist aber die Funktion des Treppengeländers von essenzieller Bedeutung. Es gibt Ihnen Sicherheit und Halt beim Begehen der Treppe und reduziert deutlich Sturzunfälle. Hier lesen Sie, was Sie bei der Geländerauswahl beachten müssen und welche Vorschriften die Treppennorm DIN 18065 empfiehlt.

Holztreppe mit senkrechten Metallgeländerstäben © sergiophoto, stock.adobe.com
Holztreppe mit senkrechten Metallgeländerstäben © sergiophoto, stock.adobe.com

Welche Varianten an Treppengeländer gibt es?

Das Geländer an der Treppe besteht aus dem Handlauf, der Geländerfüllung aus Stäben oder einer vollen Fläche und stabilisierenden Pfosten. Unterschieden werden dabei:

  • Stabgeländer: Senkrechte Stäbe aus Stahl oder Holz füllen das Geländer.
  • Gurtgeländer: Stahl- oder Holzstreben verlaufen parallel zum Handlauf.
  • Vollflächige Geländer: Die Geländerfüllung verschließt die gesamte Fläche unter dem Handlauf, z. B. mit Glas oder Edelstahl.
  • Verlaufen zwei Wände neben der Treppe, reicht es aus, einen Handlauf an der Wand zu befestigen.
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Welche Materialien eignen sich für Treppengeländer?

Es eignen sich zahlreiche Materialien wie Holzstäbe, Glasscheiben und Blechkonstruktionen für die Gestaltung des Treppengeländers. Besonders beliebt und optisch ansprechend sind Materialkombinationen, welche den ästhetischen Gesamteindruck der Treppe vervollkommnen.

Vollflächiges Treppengeländer aus Sicherheitsglas © timltv, stock.adobe.com
Vollflächiges Treppengeländer aus Sicherheitsglas © timltv, stock.adobe.com

Holz

Holz ist und bleibt einer der beliebtesten Werkstoffe für die Treppe. Und auch für das Geländer eignet sich der natürliche Rohstoff perfekt. Für frequentierte Treppen empfiehlt sich immer ein Hartholz wie Eiche, Buche, Ahorn oder Esche. Holz versprüht natürlichen Charme und von rustikal bis modern passt sich Holz jedem Wohnstil an.

Metall

Meist sind es Geländer aus Edelstahl oder Aluminium, die vor allem zu Holz- und Steintreppen perfekt harmonieren. Stahl ist sehr hart und stabil, wodurch mit materialsparenden Geländerlösungen ein modern minimalistisches Design möglich ist.

Glas

Für einen großen Lichteinfall auf der Treppe eignet sich Glas als Geländerfüllung. Zum Einsatz kommt ein bruchsicheres Verbundsicherheitsglas. Die Glasscheiben werden mit Glasbohrungen und Punkthalterungen oder Klemmflanschen befestigt.

Material für Treppengeländer
Material für Treppengeländer

DIN 18065 – Treppennorm regelt auch Treppengeländer

Das Treppenregelwerk DIN 18065 regelt neben der Planung und Umsetzung der Treppe auch die Gestaltung des Treppengeländers. Aus Gründen der Sicherheit sind Ausführung, Höhenangabe und Verankerungen genau geregelt.

In der DIN 18065 sind u. a. folgende Punkte geregelt:

  • Bis zu einer Absturzhöhe von 12 m beträgt die Geländerhöhe mindestens 90 cm. Bei einer Absturzhöhe über 12 m erhöht sich die Geländerhöhe auf 110 cm.
  • Breite des Handlaufs zwischen 25 und 65 mm.
  • Abstand zwischen Wand und Handlauf beträgt mindestens 5 cm.
  • Öffnungen zwischen Geländerstäben dürfen höchstens 12 cm betragen.
  • Der Handlauf muss bruch- und griffsicher sein und darf nicht unterbrochen werden.
Vorschriften für Handläufe
Vorschriften für Handläufe

Sind Treppengeländer Pflicht?

Grundsätzlich schützt ein Treppengeländer die Menschen vor Stürzen auf der Treppe. Bei modernen Treppen, wie beispielsweise der Kragarmtreppe, empfinden viele Menschen ein Treppengeländer als optisch störend. Die Frage, ob ein Treppengeländer installiert werden muss, ist deshalb gar nicht so einfach zu beantworten und hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Neben dem bundesweit geltenden Baurecht verfügt jedes Bundesland über eine eigene Landesbauordnung, die es einzuhalten gilt. Und selbst die Bebauungspläne der Kommunen können nochmals die Landesbauverordnungen verschärfen und die Installation eines Geländers verlangen.
  • In öffentlichen Gebäuden ist ein Treppengeländer zwingend vorgeschrieben.
  • In vielen Bundesländern gilt die Besonderheit, dass in privat bewohnten Häusern mit maximal zwei Wohneinheiten keine Pflicht für ein Treppengeländer besteht. Unterschieden wird dabei auch in notwendige und nicht notwendige Treppen. Über die tatsächlichen Vorgaben informiert ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung.

Tipp: Auch wenn die Installation eines Geländers in manchen Fällen freiwillig ist, sollten Sie aus Sicherheitsgründen nicht auf ein Treppengeländer verzichten. Treppenunfälle sind in den Unfallstatistiken im Haushalt ganz vorn mit dabei.

Planung des Treppengeländers
Planung des Treppengeländers

Kindersicheres Treppengeländer

Kleine Kinder üben auf der Treppe das Treppensteigen und nutzen sie auch gerne als Spielplatz. Damit die Unfallgefahr für Ihr Kind möglichst gering ist, sollten Sie auf Folgendes achten:

  • Ist das Geländer ausreichend gefüllt?
    Sind die Abstände zwischen den einzelnen Geländerstäben zu groß, kann das Kind seinen Kopf eventuell hindurchstecken. Ganzflächige Geländer eignen sich deshalb besser, wenn Kinder im Haushalt wohnen.
  • Sind Querverstrebungen im Geländer, die zum Klettern anregen?
    Kinder nutzen eine Treppe gerne als Klettergerüst. Achten Sie darauf, dass das Treppengeländer nicht als „Leiter“ genutzt werden kann.
  • Gibt es einen Handlauf für Kinder?
    Die Handläufe für Erwachsene sind zu hoch und zu dick für die kleinen Hände.
Wie werden Treppen kindersicher?
Wie werden Treppen kindersicher?
Leben Kinder im Haus, muss das Treppengeländer kindersicher sein © Michaela, stock.adobe.com
Leben Kinder im Haus, muss das Treppengeländer kindersicher sein © Michaela, stock.adobe.com

Fazit: Treppengeländer bieten Sicherheit

Bei der Planung einer Treppe sollten Sie neben optischen Merkmalen immer auch auf den Sicherheitsaspekt achten – vor allem, wenn Kinder und Senioren die Treppe nutzen.  Während in öffentlichen und größeren Gebäuden ein Geländer zwingend vorgeschrieben ist, dürfen in manchen Bundesländern Bauherrn bei einer privaten Treppe auf das Geländer verzichten. Die Entscheidung gegen ein Geländer geht aber immer auch zulasten der Sicherheit.

Die Berechnung ist Grundlage einer sicheren Treppe © dima_pics, stock.adobe.com
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