Das Treppenregelwerk DIN 18065 im Überblick

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DIN 18065:2020-08 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ ist das Regelwerk der Technik bei der Planung und Durchführung einer Treppe. Es werden alle Höchst- und Mindestmaße aufgeführt und wichtige Begriffe wie Laufbreite, Auftritt oder Steigung definiert. Wichtigste Aufgabe der DIN 18065 ist, die sichere Nutzung der Treppe im Alltag zu gewährleisten. Zudem fungiert eine Treppe im Brandfall als Rettungsweg und muss ausreichend breit sein. Die DIN 18065 wird regelmäßig aktualisiert. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Inhalte der derzeit gültigen Fassung vor.

Bei der Treppenplanung gelten Vorschriften © SkyLine, stock.adobe.com
Bei der Treppenplanung gelten Vorschriften © SkyLine, stock.adobe.com

Info: Das Deutsche Institut für Normung (DIN) ist ein privatwirtschaftlicher Verein. Der als offizielles Normungsinstitut anerkannte Verein ist für tausende von Normen und deren ständige Aktualisierung verantwortlich. Die Normen sind dabei ein Regelwerk der Technik, aber nicht gesetzlich verankert.

Anwendungsbereich der DIN 18065

Die DIN 18065 ist Inhalt der Landesbauverordnungen.  Bei Widersprüchen ist immer die Landesbauordnung zu befolgen. Bei der Planung von Treppen unterscheidet der Gesetzgeber zwischen privatem und öffentlichem Raum. Grundsätzlich unterliegen Mehrfamilienhäuser strengeren Regeln als Einfamilienhäuser. 

Gültigkeit der Norm 18065

Die Treppennorm DIN 18065 gilt für alle Treppen in allgemeinen Gebäuden und für Wohngebäude mit maximal 2 Wohneinheiten oder innerhalb einer Wohneinheit. Damit findet die Norm für Treppen in und an Gebäuden Anwendung. Sie gilt nicht bei Roll-, Fahr- und Einschubtreppen sowie bei allen Treppen im Gelände. Die Inhalte sind grundsätzlich unabhängig vom Material, das beim Treppenbau zum Einsatz kommt.  Alle in der Norm genannten Begriffe gelten ebenso für das allgemeine Bauwesen.

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Wichtige Begriffe aus der Treppennorm

Treppe: Eine Treppe hat die Funktion, den Höhenunterschied zwischen zwei Stockwerken zu überwinden. Sie ist ein fest eingebautes Bauteil mit Stufen und Treppenlauf.

Notwendige und nicht notwendige Treppen: Das Baurecht unterscheidet diese zwei Treppenarten. Eine notwendige Treppe erschließt dabei eine bewohnte Etage. Hier gelten strenge Regeln bezüglich Steigung, Stufenmaße und Fluchtweg im Brandfall. Nicht notwendige Treppen führt beispielsweise zu einem nicht bewohnten Dachgeschoss, das zu Lagerzwecken dient (Klapptreppe).

Stufen, Geländer, Unterkonstruktion – Bauteile einer Treppe © Dariusz Jarzabek, stock.adobe.com
Stufen, Geländer, Unterkonstruktion – Bauteile einer Treppe © Dariusz Jarzabek, stock.adobe.com

Geschosstreppe: Eine Treppe, die zwei Etagen miteinander verbindet.

Treppenstufe: Das durch einen Schritt zu begehende Teil einer Treppe bestehend aus Auftritt und Steigung.

Treppenlauf: Mindestens 3 aneinandergereihte Stufen.

Treppenpodest: Absatz zwischen zwei Treppenläufen.

Treppenantritt: Erste Stufe der Treppe.

Trittstufe: Waagerechte Auftrittstufe zum Aufsetzen des Fußes.

Wichtige Begriffe
Wichtige Begriffe

Wendelstufe: Trittstufe bei einer Wendeltreppe. Die Vorderkante verläuft nicht parallel zu den Vorderkanten der darüberliegenden Stufen.

Offene Treppen: Die Zwischenräume zwischen den einzelnen Stufen sind geöffnet.

Geschlossene Treppe: Die Zwischenräume zwischen den einzelnen Stufen sind geschlossen (Setzstufen).

Treppenauge: Freier Raum zwischen Geländer, Treppenlauf und Podesten.

Treppenöffnung: Durchlass in der Geschossdecke, die zum Einbau der Treppe dient.

Treppengeländer: Seitlicher Schutz an der Treppe, um einem Absturz vorzubeugen.

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Wichtige Vorgaben der DIN 18065

In der Norm DIN 18065 wird die Konstruktion und Umsetzung einer Treppe bis ins kleinste Detail geregelt. Dies garantiert allgemeine Sicherheitsstandards im Treppenbau. In der Norm finden Sie alle relevanten Höchst- und Mindestmaße und die Messregeln. Diese in der Norm aufgeführten Werte gilt es bei der Abnahme der Treppe einzuhalten.

  • Nutzbare Treppenlaufbreite
    Dies ist die begehbare Breite der Treppe. (80 cm bei Ein- bis Zweifamilienhäusern).  Im Fußraum kann die Treppenlaufbreite durch optionale Wangen begrenzt werden.
  • Treppensteigung
    Ermittlung der Treppensteigung über die Schrittmaßregel (maximal 14 bis 20 cm).
  • Treppenauftritt
    Bei baurechtlich notwendigen Treppen in Ein- bis Zweifamilienwohnhäusern muss die Treppenstufe zwischen 23 und 37 cm betragen. 
  • Wendelstufen
    Bei Wohngebäuden ist die Mindestauftrittsbreite am inneren Teil von Wendelstufen auf 50 mm begrenzt.
Wichtige Treppenbegriffe und Maße
Wichtige Treppenbegriffe und Maße

Toleranzen in der DIN 18065

Toleranzen sind zulässige Maßabweichungen.

  • Steigung und Auftritt: Die Mindest- und Höchstmaße müssen genau eingehalten werden, es gibt keinen Toleranzbereich.
  • Beim Istmaß von Treppensteigung und Treppenauftritt darf die Toleranz maximal 5 mm betragen.
  • Von einer Stufe zur nächsten Stufe darf die Toleranz der Istmaße maximal 5 mm sein. (ausgenommen die Steigung der Antrittsstufe)
  • Für die Antrittsstufe gilt eine Abweichung von maximal 5 mm vom Istmaß und Steigung und 15 mm vom Sollmaß der Steigung.
  • Weitere Toleranzen sind der DIN 18065 zu entnehmen. 
Treppe nach DIN 18065
Treppe nach DIN 18065

Standsicherheitsnachweis der Treppe

Der Standsicherheitsnachweis belegt rechnerisch die Stabilität von Tragwerken. Da Treppen zu den tragenden Bauteilen gehören, ist in diesem Fall auch ein Standsicherheitsnachweis vorzulegen. Dabei wird der Grenzzustand der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit unter der Annahme von genormter Materialfestigkeit und Sicherheitsfaktoren berechnet. Der Nachweis der Standsicherheit erfolgt am günstigsten über die Einhaltung der Normwert aus DIN 18065. Die Überprüfung der Treppe auf eine fachgerechte Erstellung sollte spätestens bei der Übergabe stattfinden. Im Zweifelsfall hilft ein unabhängiger Sachverständiger weiter.

Fazit: Sichere Treppen dank DIN 18065

Die Norm 18065 legt neben Begriffen und Messregeln die Hauptmaße und Toleranzen für den Treppenbau fest. Das Regelwerk gilt unabhängig vom Werkstoff für Treppen in den unterschiedlichsten Bauarten. Mit der Einhaltung der DIN 18065 ist die Sicherheit und Standfestigkeit gewährleistet, die für Treppen nachgewiesen werden muss.

Die Berechnung ist Grundlage einer sicheren Treppe © dima_pics, stock.adobe.com
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