Heimat des Autos und Hobbywerkstatt in einem
Die Garage ist im Wortsinn ein Ort, an dem Sie Ihr Auto sicher aufbewahren. Doch in der Schweiz und auch in Österreich ist Garage zudem ein anderes Wort für Werkstatt. Das zeigt, dass sich eine Garage für viele Zwecke eignet und viel mehr sein kann, als nur eine sichere Verwahrmöglichkeit für Fahrzeuge. Allerdings gibt es in der deutschen Gesetzgebung genaue Vorschriften, wie Sie Ihre Garage nutzen dürfen. Die Garage ist laut Gesetz nur die Unterstellmöglichkeit für Ihr Auto. Schon die Nutzung als Lagerraum kann problematisch werden und gesetzliche Grenzen überschreiten. Bevor Sie Ihre Garage umnutzen, ist es daher notwendig, dass Sie sich zunächst über die geltenden Gesetze und Regelungen informieren.
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Was dürfen Sie mit Ihrer Garage machen?
Es gibt drei Hauptnutzungsarten, die sich unterscheiden lassen:
- Parkplatz für ein Fahrzeug
- Lagerplatz, zum Beispiel für Fahrräder, Gartenmöbel, Gartengeräte und Dinge, für die im Haus kein Platz ist
- Werkstatt für kleinere Arbeiten
Wenn Sie Ihre Garage nicht nur als Parkplatz nutzen wollen, planen Sie am besten entsprechend und geben Sie die Sondernutzung schon bei der Beantragung der Baugenehmigung an. Planen Sie Fenster oder Glaselemente im Garagentor ein, damit Sie natürliches Licht in Ihrer Garage haben. Über eine Seitentür ist der Zutritt möglich, ohne jedes Mal das große Tor zu öffnen. Richtig platziert haben Sie über diese Tür Zugang zu den anderweitig genutzten Bereichen, ohne dass dabei das Fahrzeug im Weg ist.
Je genauer Ihre Vorstellungen von der Nutzung Ihrer Garage sind, umso besser können Sie die Garage planen oder mit dem Händler besprechen. So erhalten Sie als Bauherr genau die Garage, die Ihren Anforderungen am besten entspricht.
Tipp: Legen Sie sich eine Liste an, was Sie mit Ihrer Garage alles machen wollen. Ist die Garage fertig errichtet, haben Sie es oft schwer, etwas zu verändern. Vergessen Sie beim Bau einen wichtigen Zusatznutzen, ärgern Sie sich später jeden Tag darüber.
Was sagt das Gesetz zur Nutzung der Garage?
Sobald Sie Ihre Garage zum Lager- oder Hobbyraum oder zur Werkstatt umgestalten, verstoßen Sie gegen das Gesetz. Das hat folgenden Hintergrund. Die Garage ist dafür gedacht, das Auto abzustellen und so von der Straße zu holen. Das entlastet den öffentlichen Straßenraum. Wenn Sie Ihre Garage anderweitig nutzen und dadurch Ihr Auto auf der Straße abstellen müssen, handeln Sie rechtswidrig. Eine Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften kann die Baubehörde mit einem Bußgeld von bis zu 500 EUR ahnden.
Tipp: Ein stillgelegtes Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit Saison-Kennzeichen dürfen Sie ebenso wenig in der Garage parken.
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Zweckentfremdung einer Garage auf der Grundstücksgrenze
Wenn Sie Ihre auf der Grundstücksgrenze aufgestellte Garage eigenmächtig umnutzen, also ohne eine Genehmigung, kann die Behörde verlangen, dass Sie die Garage abreißen oder die zweckfremde Nutzung unterlassen. Das liegt daran, dass Grenzgaragen Sonderbestimmungen unterliegen. Sie dürfen nur auf der Grundstücksgrenze stehen, wenn Sie diese Bestimmungen genau einhalten. Kritisch ist auch die Ergänzung um zusätzliche Räume. Die Ausnahmeregelung für den Bau einer Garage auf der Grenze erlischt dadurch.
Grenzbebauung: Diese Vorschriften sollten Sie kennen
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Holen Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung ein
Wenn Sie Ihre Garage umnutzen wollen, ist ein Nutzungsänderungsantrag bei der zuständigen Baubehörde notwendig. Das ist nicht nur baurechtlich relevant, sondern auch versicherungstechnisch. Entsteht in der widerrechtlich genutzten Garage ein Wasser- oder Brandschaden, ist die Versicherung nicht verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Der Eigentümer muss den entstandenen Schaden selbst bezahlen.
Besonders schwierig ist es, aus einer bereits genutzten Garage nachträglich Wohn- oder Aufenthaltsräume zu machen. Der neue Wohnraum muss der Wärmeschutzverordnung entsprechen. Dafür brauchen Sie einen Wärmeschutznachweis. Darüber hinaus muss der Wohnraum die Maßvorgaben der Bauordnung für Aufenthaltsräume einhalten. Auch nach der Umnutzung müssen Sie auf dem Grundstück einen notwendigen Stellplatz nachweisen.
Tipp: Steht Ihre Garage auf der Grenze, ist es in den seltensten Fällen möglich, daraus Wohnraum zu machen.
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