Baugenehmigung, Brandschutz, Abstandsflächen
Wenn Sie sich entschieden haben, eine Garage auf Ihrem Grundstück zu bauen oder eine Fertiggarage aufzustellen, müssen Sie auch ein paar rechtliche Überlegungen in Ihre Planung miteinbeziehen. Informieren Sie sich am besten frühzeitig, welche Regelungen in Ihrer Gemeinde gelten. Es ist nicht immer eine Baugenehmigung erforderlich. Dabei spielen Faktoren wie Standort, Grundfläche oder Höhe der fertigen Garage eine wichtige Rolle. Hinzu kommt, dass Sie sich nicht pauschal irgendwo informieren können, weil die Regelungen der verschiedenen Bundesländer zum Teil sehr stark voneinander abweichen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen und eine Übersicht über die behördlichen Vorgaben.

Wo müssen Sie nachschauen?
Damit Sie überhaupt eine Genehmigung für Ihre Garage bekommen und Sie diese später auch nutzen können, müssen Sie rechtliche Vorschriften einhalten. Dabei ist es unerheblich, ob ein Bauantrag erforderlich ist oder nicht. In den verschiedenen Landesbauordnungen und Garagenverordnungen sind grundsätzliche Dinge geregelt, beispielsweise:
- Ist Grenzbebauung möglich?
- Wie ist die Garage auszuführen?
- Wie dürfen Sie die Garage nutzen?
- Welche Belüftung müssen Sie einbauen?
Viele weitere Fragen werden darin ebenfalls geklärt.
Folgende Regelungen lassen sich unterscheiden:
- Landesbauordnung
Dabei handelt es sich um ein länderspezifisches Regelwerk. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind teilweise sehr groß. Die Landesbauordnung klärt, ob in Abhängigkeit zur Größe überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist und sie beantwortet Fragen zum Nachbarschaftsrecht.
- Garagenverordnung
In der Garagenverordnung sind spezielle Vorschriften für den Bau von Garagen enthalten. Die Regelungen betreffen beispielsweise Zu- und Abfahrten oder den Brandschutz.
- Bauvorlagenverordnung
Die Bauvorlagenverordnung legt die notwendigen Unterlagen und deren Einreichungsform fest. So stellen die Behörden sicher, dass sie die eingereichten Unterlagen schnell beurteilen kann.
Andere Länder, andere Vorschriften
Im Baurecht gibt es für Garagen kein bundeseinheitliches Genehmigungsverfahren. Die Bundesländer knüpfen die Genehmigung vielmehr an bestimmte Kenngrößen:
- Welche Länge, Breite und Höhe planen Sie?
- Wie groß ist der geplante Rauminhalt?
- Wo soll die Garage hin, also Lage im Grundstück?
- Handelt es sich um eine freistehende oder angebaute Garage?
- Wie ist das Verhältnis Garagengröße zur Grundstücksgröße?
Was bedeutet genehmigungsfrei?
Selbst wenn Sie Ihre Garage genau so planen, dass Sie alle Größenvorgaben bezüglich Brutto-Grundfläche, Gesamtlänge oder Wandhöhe einhalten, müssen Sie dennoch die Landesbauordnung einhalten. Genehmigungsfrei bauen zu dürfen bedeutet, dass kein Verwaltungsakt für die Baugenehmigung notwendig ist. Öffentlich-rechtliche Vorschriften sind dennoch einzuhalten. Sie müssen der zuständigen Behörde eine Bauvorlage vorlegen, die die Behörde prüft.

Wichtiger Teil der Garagenverordnung: der Brandschutz
In der Garagenverordnung (GaV) sind alle Vorschriften zusammengefasst, die Bau und Betrieb einer Garage oder eines Stellplatzes betreffen. Die Vorschriften sollen die sichere Nutzung gewährleisten. Dabei spielt das Thema Brandschutz eine besonders wichtige Rolle. Es ist beispielsweise notwendig, immer Rettungswege in der Garage freizuhalten. Darüber hinaus enthält sie auch klare Vorschriften, was die Lagerung von brennbaren Stoffen angeht. In einigen Bundesländern ist es erlaubt, Kraftstoff in Kleingaragen zu lagern. In anderen ist es außerhalb des Kraftfahrzeugs verboten, brennbare Stoffe aufzubewahren. Über diese Vorschriften bestimmen allein die Bundesländer.

Wann ist Grenzbebauung möglich?
Garagen dürfen laut bundesweit gültiger Musterbauordnung direkt an der Grundstücksgrenze stehen. Dabei müssen Sie die mittlere Wandhöhe von 3 Metern einhalten. Die Gesamtlänge der Garage direkt auf der Grundstücksgrenze darf nicht mehr als 9 Meter betragen. Die Länder können davon abweichende Regeln aufstellen.
Wenn Sie die vorgeschriebenen Höchstmaße mit Ihrer Garage nicht überschreiten, ist in der Regel kein formeller Bauantrag notwendig. Sie müssen lediglich eine Bauvorlage zur Prüfung einreichen.
Einzelne Landesbauordnungen machen sehr detaillierte Vorgaben bezüglich der Garage, auch wenn das Verfahren genehmigungsfrei ist. Sie schreiben beispielsweise einen bestimmten Neigungswinkel für das Garagendach oder einen Maximalwert für die Fläche der Zufahrt vor. Bei verschiedenen Auflagen ist außerdem eventuell auch eine Genehmigung notwendig.

Tipp: Informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld, welche Bestimmungen Sie in Ihrem Bundesland und speziell in Ihrer Gemeinde einhalten müssen und ob beispielsweise eine Genehmigung für den Bau Ihrer Garage erforderlich ist.
Was hat der Bebauungsplan mit der Errichtung einer Garage zu tun?
In jeder Gemeinde gibt es für bestimmte Baugebiete Vorgaben, die im Bebauungsplan genau festgelegt sind. Im sogenannten B-Plan ist genau geregelt:
- die bauliche Nutzung
- überbaubare Grundstücksfläche
- Maße der Verkehrsflächen
Gibt es in einem Baugebiet einen entsprechenden Bebauungsplan, brauchen Sie für die Grenzbebauung keine extra Genehmigung. Wenn es keinen B-Plan gibt, sind die Regelungen in Landesbauordnung und Baugesetzbuch maßgeblich. Ist im B-Plan beispielsweise eine geschlossene Bauform vorgeschrieben, müssen Sie Ihre Garage an der Grundstücksgrenze platzieren. Das Gleiche gilt, wenn der Nachbar seine Garage schon auf die Grundstücksgrenze gebaut hat.
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Wie groß darf die Garage bei Grenzbebauung werden – gibt es dazu Vorschriften?
Ob Sie eine Garage auf der Grundstücksgrenze ohne Genehmigung aufstellen dürfen, ist von der Grundfläche abhängig. In den einzelnen Bundesländern variieren die Angaben zwischen 20 und 50 Quadratmetern. Dabei ist die maximale Länge der Garagenseite besonders wichtig, beispielsweise bei der Planung einer längeren Garage für zwei Fahrzeuge.
Tipp: Wenn auf der Gebäudegrenze schon ein Teil Ihres Hauses oder das Gartenhaus steht, ist die maximale Seitenlänge Ihrer Garage kürzer. Dabei orientieren sich die meisten Landesbauordnungen an der maximalen Seitenlänge aus der Musterbauordnung. Einige Bundesländer erlauben bis zu 12 Meter.

Was ist bei einer Grenzgarage noch zu beachten?
Die Garage dient als sicherer Platz, um Ihr Auto zu parken. Zweckentfremdung oder Umnutzung kann eine Baugenehmigung erforderlich machen. Dies liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie das Garagendach zu einer Dachterrasse umbauen oder im Inneren der Garage auf der Grundstücksgrenze eine Werkstatt einrichten. Selbst wenn Sie einen Abstellraum integrieren, dürfen Sie das bei einer genehmigungsfreien Garage nur dann, wenn der Abstellraum genau abgegrenzt ist und der Umfang die Hauptnutzung nicht übersteigt, beispielsweise wenn Sie alle Gartengeräte und Fahrräder noch in der Garage abstellen.
Auch nachträgliche Anbauten, die auf den ersten Blick unerheblich wirken, wie eine Parabolantenne, können dazu führen, dass Sie für eine eigentlich genehmigungsfreie Garage auf der Grundstücksgrenze doch eine Baugenehmigung benötigen, weil sie beispielsweise höher ist, als es die maximale Bauhöhe erlaubt.
Streit mit dem Nachbarn vermeiden
Durch die Grenzbebauung entsteht immer wieder Streit mit den Nachbarn. Deshalb gibt es in vielen Bundesländern Nachbarrechtsgesetze, die wichtige Fragen in diesem Zusammenhang regeln. Das Hammerschlagsrecht schreibt beispielsweise vor, dass der Nachbar Handwerker auf sein Grundstück lassen muss, um Arbeiten an der Grenzgarage durchzuführen, wenn der Aufwand vom eigenen Grundstück unverhältnismäßig hoch wäre.

Regeln für ein gutes Miteinander – das Nachbarschaftsrecht
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Tipp: Sprechen Sie bereits im Vorfeld mit Ihrem Nachbarn, auch wenn dessen Garage schon an der Grenze steht.
Wann brauchen Sie für einen Carport eine Baugenehmigung?
Wenn Sie baulich etwas verändern, und die Veränderung einen festen Standort hat, brauchen Sie zwingend eine Baugenehmigung. Sobald Sie also die Pfeiler Ihres Carports einbetonieren, entsteht Genehmigungspflicht. Informieren Sie sich am besten schon vor Baubeginn, welche Vorschriften in Ihrer Gemeinde diesbezüglich gelten.

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, hängt beispielsweise davon ab, ob es sich um einen freistehenden Carport handelt oder ob der Carport an Ihr Haus angelehnt ist. In letzterem Fall müssen Sie auch die Brandschutzregelungen einhalten.
Tipp: Beabsichtigen Sie Ihr Carport zu einer Garage umzubauen, brauchen Sie eine Nachgenehmigung. Die macht in der Regel keine Probleme, wenn für den Carport keine Baugenehmigung notwendig war. Stellen Sie den Antrag aber in jedem Fall, bevor Sie mit dem Projekt beginnen.
Was kostet ein Bauantrag?
Ein Bauantrag schlägt meist mit circa 0,5 Prozent der Bausumme zu Buche. Kostet Ihre Garage 10.000 EUR, müssen Sie für den Bauantrag etwa 50 EUR kalkulieren. Dabei ist zu beachten, dass die Gebühr auch dann zu zahlen ist, wenn die Behörde den Antrag ablehnt.

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