Beantragung Schritt für Schritt
Werden beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Förderungen für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anlagentechnik beantragt, muss zwingend ein Energieberater bzw. ein Energieeffizienz-Experte mit integriert sein. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt anschließend in mehreren Schritten.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind seit Januar 2021 Förderangebote für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden zusammengefasst, um die Hausförderungen in Deutschland zu bündeln und überschaubarer zu machen. Die BEG gliedert sich in drei Teilbereiche:
- Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Förderung als Zuschuss über das BAFA
- Wohngebäude (BEG WG) – Förderung als Kredit von der KfW
- Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Förderung als Kredit von der KfW
Seit März 2023 gibt es die Neubauförderung „klimafreundlicher Neubau“ (KFN) mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Träger und verantwortliche Behörde. Diese Förderung wird als zinsvergünstigter Kredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt.
Werden Zuschüsse über das Programm BEG EM als Förderung oder ein Kredit für die Sanierung eines Wohngebäudes (BEG WG) bei der KfW beantragt, muss ein Energieberater aus der Energieeffizienz-Liste des BAFA mit im Boot sein. Für diesen qualifizierten Experten in Bezug auf Energie und Klimaschutz gibt es eine zusätzliche Förderung vom BAFA.
Tipp: in unseren rasanten Zeiten ändern sich auch Förderkonditionen blitzschnell. Deshalb ist vor der Beantragung einer Förderung auf jeden Fall eine genaue Information über die aktuell geltenden Konditionen des gewählten Förderprodukts erforderlich. Auch hier kann der Energieberater helfen und das richtige Programm bzw. die richtigen Programme empfehlen.
1. Energieeffizienz-Experten beauftragen
Der erste Schritt – noch vor der Beantragung einer Förderung bei BAFA oder KfW – ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Die geprüften und qualifizierten Energieberater sind beim BAFA gelistet. Diese Listung ist die Voraussetzung dafür, dass der Berater für die Förderung anerkannt wird. Der EEE unterstützt das gesamte Projekt von der Bewertung des Ist-Zustandes, über die Beteiligung an der Planung, die Baubegleitung und die Erstellung eines Energieausweises. Im Verlauf der Förderung müssen verschiedene vom Berater erstellte Dokumente und Daten eingereicht werden.
Tipp: Auch die Leistungen des Energieberaters werden gefördert, und zwar vom BAFA mit einer Förderung von 80 % der förderfähigen Kosten bis maximal 1.300 EUR (für Ein- und Zweifamilienhäuser).
2. Technische Projektbeschreibung einreichen
Der beauftragte Energieberater erstellt anhand der Vor-Ort-Beratung sowie der Gebäudedaten eine technische Projektbeschreibung (TPB). Diese Beschreibung enthält Angaben zu den geplanten Maßnahmen und technische Details wie zum Beispiel Wandaufbauten, Dämmstoffstärken, Wärmeleitgruppen (WLG) oder U-Werte. Die TPB ist die Grundlage für die Prüfung des Vorhabens auf seine Förderfähigkeit durch das BAFA.
Die technische Projektbeschreibung wird vom Energieberater online über ein digitales Formular eingereicht. Daraus wird eine TPB-ID generiert, die wiederum beim eigentlichen Förderantrag mit angegeben wird.
3. Zuschuss-Antrag stellen
Anschließend wird der Antrag auf eine Zuschussförderung für das Sanierungsprojekt beim BAFA online gestellt. Die Daten werden direkt in ein Online-Formular eingegeben, das den Antragsteller Schritt für Schritt durchleitet. Auf der ersten Seite des Formulars kann eine Bevollmächtigung erteilt werden, zum Beispiel an den Energieberater. Dieser ist dann bevollmächtigt – und aufgrund seiner Qualifikation auch befähigt – den Antrag vollständig und sachlich wie inhaltlich richtig auszufüllen.
Tipp: Je nach Anzahl der Anträge kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Für Standardförderungen nach BEG EM gilt aktuell (Stand 07/ 2023) eine Bearbeitungszeit des Förderantrags von 2 Wochen.
4. Leistungen beauftragen
Liegt der Zuwendungsbescheid, bzw. die Förderzusage vor, können die Handwerkerleistungen beauftragt werden. Sind längere Bearbeitungszeiten zu erwarten, können die Aufträge auch vor Erhalt des Zuwendungsbescheids erteilt werden. Dies dann allerdings auf eigenes Risiko.
Tipp: Gerade bei einem vorzeitigen Maßnahmebeginn auf eigenes Risiko ist zu berücksichtigen, dass die Sanierungsförderung eine Kann-Leistung ist. Sind die Fördermittel ausgeschöpft, kann es sein, dass keine Zuschüsse gewährt werden.
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5. Technischen Projektnachweis einreichen
Sind die Maßnahmen am Gebäude abgeschlossen, wird dies durch den technischen Projektnachweis (TPN), der vom EEE erstellt wird, belegt. Der Nachweis umfasst alle Rechnungen und sonstige Nachweise, die die tatsächliche Durchführung nachweisen, zum Beispiel auch Fachunternehmererklärung. Aus dem Technischen Projektnachweis wird eine TPN-ID erstellt, die für die Einreichung des Verwendungsnachweises benötigt wird.
6. Auszahlung des Zuschusses
Um die Auszahlung der Zuschüsse anzuschieben, muss online der Verwendungsnachweis eingereicht werden. Dieser enthält die TPN-ID sowie weitere Angaben zum Projekt und dessen Ausführung. Das BAFA überprüft die eingereichten Informationen und Unterlagen und zahlt dann den gewährten Zuschuss aus.
TIPP
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Zuschuss für die Energieberatung – Fördervoraussetzungen
Die Leistungen des Energieberaters können vom BAFA gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Gebäude, das ganz oder teilweise saniert werden soll, muss in Deutschland stehen, der Bauantrag für das Gebäude muss 10 Jahre zurückliegen, das Gebäude muss zu mindestens 50 % für Wohnzwecke genutzt werden, der Energieberater muss als Energieeffizienz-Experte beim BAFA gelistet sein.
Die Antragstellung verläuft im Grunde wie bei jeder anderen Förderung auch. Vor Beginn der Energieberatung wird beim BAFA online ein Antrag auf Förderung gestellt. Ist der Förderbescheid mit Bewilligungszeitraum eingegangen, kann der Energieexperte beauftragt werden. Die Einreichung des Verwendungsnachweises nach der Beratung löst die Auszahlung der Zuschussförderung in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten aus. Diese kann je nachdem wie vereinbart, direkt an den Energieberater oder an den Antragsteller ausgezahlt werden.
BEG EM – Förderung ohne Energieberater
Wenn es um energetische Sanierungsmaßnahmen geht, ist es fast immer sinnvoll, einen Energieexperten bereits bei der Planung hinzuzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn für die Förderung vom BAFA kein Energieeffizienz-Experte als Fördervoraussetzung verlangt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Zuschuss für eine neue Heizung oder die Optimierung der vorhandenen Heizungsanlage beantragt werden soll. Die Antragsstellung erfolgt analog zur Beantragung mit Energieberater und unterscheidet sich, in verschiedenen Details. Auch hier gilt: Erst wenn der Zuwendungsbescheid für die Förderung eingegangen ist, darf mit den Maßnahmen begonnen werden. Alternativ kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn auf eigenes Risiko erfolgen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt auch hier nach Einreichung des Verwendungsnachweises und dessen Prüfung durch das BAFA.
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