Die Energieberatung für Wohngebäude soll dazu beitragen, dass Haus- und Immobilienbesitzer die Energieeffizienz ihres Gebäudes sinnvoll verbessern können, indem der Energieverbrauch, insbesondere für die Raumheizung, reduziert wird. Gleichzeitig wird damit der Ausstoß von CO₂ in die Atmosphäre verringert und mit einer vergleichsweise geringen Investition können Bauherrn einiges an Geld sparen. Ob sich ein Energieberater lohnt, kommt auf das Gebäude, den aktuellen Gebäudestand und die gewünschten Ziele ab. Fakt ist: Gerade bei einer Sanierung können nicht aufeinander abgestimmte Dämmmaßnahmen wenig Effekte bringen oder sich sogar negativ auswirken. Deshalb ist gerade bei größeren Projekten und Baumaßnahmen der Energieberater – wenn die Qualifikation stimmt – eine wichtige Unterstützung.

Der Energieberater
Die Tätigkeit des Energieberaters ist nicht rechtlich geschützt, deshalb ist es bei der Auswahl wichtig, auf entsprechende Qualifikationen zu achten. Auf Nummer sicher geht, wer einen beim BAFA gelisteten Energieeffizienz-Experten auswählt. Dies sichert zum einen die Kompetenz des Beraters, aber auch die Möglichkeit, sich die Beratung staatlich fördern zu lassen und damit Kosten zu sparen. Auf alle Fälle gilt bei der Auswahl der Grundsatz, dass der Berater neutral und unabhängig arbeitet und entsprechende Qualifikationen nachweisen kann.
Tipp: Zum Teil bieten Institutionen wie die Verbraucherzentrale Energieberatungen kostenlos an. Dabei handelt es sich allerdings meistens nicht um eine bauliche Energieeffizienz-Beratung, sondern um Stromspar-Tipps und Energie-Checks für den Haushalt.

Pflicht zur Energieberatung
Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist die Energieberatung zum Teil zur Pflichtberatung geworden. Dies betrifft konkrete Anwendungsfälle.
Der § 80 (4) legt Folgendes fest:
„Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“
Weiterhin schreibt das GEG im § 48 bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser Folgendes vor:
„Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen Änderungen im Sinne der Sätze 1und 2 an dem Gebäude vor und werden unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“
Tipp: Der Umfang dieser Pflichtberatung ist nicht weiter geregelt, ebenso gibt es keine Vorschriften für Länge und Ort der Beratung.

Beratung für den energieeffizienten Neubau
Energieberater werden häufig in der energetischen Gebäudesanierung von Bestandsbauten hinzugezogen und empfehlen sinnvolle und effiziente Maßnahmen, um den Energieverbrauch des Gebäudes zu reduzieren. Doch auch beim Neubau ist das Expertenwissen des Beraters nützlich und spart Kosten. Die Energieeffizienz-Experten begleiten den Architekten während der Bauplanung und erstellen eine detaillierte energetische Fachplanung. Bei der Ausführung übernehmen die Berater auch die Baubegleitung und -überwachung zur Qualitätssicherung.

Das Effizienzhaus: Energiestandard und Förderbedingung
Wenn es um die Energieeffizienz von Gebäuden geht, kommt man heute an dem Effizienzhaus als Energiestandard nicht vorbei. An der… weiterlesen
Tipp: Energetische Maßnahmen werden nur gefördert, wenn ein von der KfW zugelassener Energieeffizienz-Experte für Bauplanung und Baubegleitung beauftragt wird.

Förderung für Energieberatungen – Voraussetzungen und Förderhöhe
Mit der Bundesförderung für Energieberatung (EBW) will die Bundesregierung die Umsetzung ihrer umwelt- und klimapolitischen Ziele fördern und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Gefördert wird die Beratung durch einen qualifizierten, vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassenen und dort gelisteten Energieberater mit einem Zuschuss von 80 %, bzw. maximal 1.300 € (Stand 06/23) für Ein- und Zweifamilienhäuser. Den Antrag stellt der Energieberater selbst, an ihn wird auch der Förderbetrag direkt überwiesen.
Erstellt der Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iFSP) für Ihr Gebäude, zahlt der Staat einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 % zur gewährten Förderung aus, wenn energetische Maßnahmen an der Heizung oder Lüftung im Rahmen der Sanierung durchgeführt werden.


Der Energieberater – Aufgaben und Funktion
Der Energieberater hat die Aufgabe, Bauherren bei energetischen Fragen rund um die Sanierung, den Neubau und in Bezug auf Fördermöglichkeiten… weiterlesen