Sollen der Wärmeschutz eines Gebäudes verbessert und damit die Heizkosten gesenkt werden, betreffen Sanierungsmaßnahmen in der Regel die Gebäudehülle, einschließlich Dach sowie Heizungs- und Anlagentechnik. Diese Maßnahmen sind mit hohem finanziellem Aufwand verbunden und müssen entsprechend wirkungsvoll geplant werden. Also eine Sache für den Experten: Energieberater bewerten den Ist-Zustand des Gebäudes und erstellen ein umfassendes Sanierungskonzept für die energetische Gebäudesanierung.

Erste Begutachtung durch den Energieberater
Am Anfang jeder energetischen Sanierung sollte eine Bewertung des Ist-Zustands erfolgen. Der Energieberater beurteilt bei einem Vor-Ort-Termin die relevanten Bauteile, dazu gehören die Gebäudehülle vom Keller bis zum Dach sowie die Heizungsanlage. Auf Basis des Ist-Zustands sowie der Gebäudedaten, dazu gehören Baujahr, Grundrisse, Größe und Kubatur, Baustoffe und Konstruktion, wird ein Sanierungskonzept erstellt, das sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und zur Reduzierung von Heizenergiebedarf und damit Heizkosten enthält. Der Energieberater berücksichtigt dabei auch Sonderwünsche des Bauherrn und das vorhandene Sanierungsbudget.

Ein qualifizierter Energieberater unterstützt bei der Auswahl der richtigen Systeme und Produkte, unterstützt bei der Kostenermittlung sowie Fördermöglichkeiten und weiß auch, ob für die geplanten Maßnahmen eine Baugenehmigung erforderlich ist. Geht es an die Umsetzung der Baumaßnahmen aus dem Sanierungskonzept, übernimmt der Berater auch die Baubegleitung bzw. Bauüberwachung bis zur Abnahme.

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Der individuelle Sanierungsfahrplan (iFSP)
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie als Hauseigentümer nicht nur einen genauen Überblick über den Ist-Zustand des Gebäudes und die sinnvolle, schrittweise Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, sondern auch eine zusätzliche Förderung. Werden die Maßnahmen aus dem Fahrplan umgesetzt, zahlt der Staat einen iFSP-Bonus von 5 % der förderfähigen Baukosten zusätzlich im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Auch die Erstellung des iFSP selbst wird gefördert. Die Einsparungen durch den Sanierungsfahrplan sowie die zusätzliche BAFA-Förderung sorgen für eine schnelle Amortisierung der Zusatzkosten für den Energieberater.


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Energieberater – Voraussetzung für Fördermittel
Einige Förderprodukte machen die Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten aus der BAFA-Liste zur Förderbedingung. Dazu gehören Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie zum Beispiel ein Fenstertausch oder die zusätzliche Fassadendämmung. Grundsätzlich gilt: Sollen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert werden, muss ein gelisteter Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Dieser erstellt die sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die gesamte Maßnahme genau erläutert wird. Generell erfolgt die Beantragung und Verwendung von Fördermitteln beim BAFA mit Energieberater als Zuschuss in folgenden Schritten:
- Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten (EEE), der beim BAFA gelistet ist.
- Erstellung der technischen Projektbeschreibung durch den EEE im dafür vorgesehenen Formular des BAFA. Damit wird eine sogenannte TPB-ID erzeugt, die Voraussetzung für die Antragstellung des Zuschusses beim BAFA ist.
- Beauftragung von Handwerkern und Durchführung der Leistungen (auf eigenes Risiko des Bauherrn)
- Erstellung eines technischen Projektnachweises durch den EEE und Einreichung aller Unterlagen und Nachweise
- Auszahlung des Zuschusses
Nicht nur die Sanierungsmaßnahme, auch der Energieberater wird gefördert. Die Beantragung erfolgt durch den Berater selbst, die Rechnung wird um den gewährten Förderzuschuss reduziert.

Tipp: Nicht für jede Sanierungsmaßnahme muss ein Energieberater engagiert werden, um Förderungen zu erhalten. Zuschüsse zu neuen Heizungsanlagen und Heizungsoptimierung werden auch ohne Energieberater gewährt.

Der individuelle Sanierungsfahrplan – mit Förderbonus
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