Der Energieberater – Aufgaben und Funktion

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Der Energieberater hat die Aufgabe, Bauherren bei energetischen Fragen rund um die Sanierung, den Neubau und in Bezug auf Fördermöglichkeiten beratend zu unterstützen, sinnvolle Maßnahmen zu empfehlen und die Umsetzung auf Richtigkeit und Qualität zu überwachen. Sie erstellen weiterhin Energieausweise für Gebäude und entwickeln Konzepte für die Bau- und Sanierungsmaßnahme. Die Beratung durch einen zugelassenen Energieeffizienzexperten ist weiterhin Voraussetzung dafür, dass für die energetische Bau- oder Sanierungsmaßnahme eine Förderung gewährt werden kann. So soll gesichert werden, dass die durchgeführten Maßnahmen auch wirklich sinnvoll und die gewährten Finanzmittel sinnvoll und im Sinne des Klimaschutzes eingesetzt werden.

Ein Energieeffizienz-Experte ist bei der Planung Pflicht. Die Baubegleitung wird allerdings bezuschusst © Yakobchuk Olena, stock.adobe.com
Ein Energieeffizienz-Experte ist bei der Planung Pflicht. Die Baubegleitung wird allerdings bezuschusst © Yakobchuk Olena, stock.adobe.com

Die Aufgaben und Leistungen des Energieberaters

Das Leistungsspektrum ist vielseitig. Neben der Grundberatung mit Bestandsaufnahme und allgemeinen Tipps kann der Berater noch viele weitere unterstützende Aufgaben übernehmen.

Förderungs- und Sanierungsberatung

In dieser Grundberatung, die als Vor-Ort-Beratung etwa 2 bis 3 Stunden dauert, nimmt der Energieberater eine erste Bestandsaufnahme vor und gibt allgemeine Tipps dazu, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind.

Erstellt der Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es einen Extra-Bonus von 5 % der förderfähigen Sanierungsmaßnahmen © gopixa, stock.adobe.com
Erstellt der Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es einen Extra-Bonus von 5 % der förderfähigen Sanierungsmaßnahmen © gopixa, stock.adobe.com

iSFP – der individuelle Sanierungsfahrplan

Auf Wunsch erstellt der Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan. Dieser umfasst einen energetischen Ist-Zustand des Gebäudes sowie ein Konzept mit sinnvollen Sanierungsmaßnahmen, die die energetischen Schwachstellen des Gebäudes beseitigen. Werden im Zuge der Baumaßnahme die Vorschläge aus dem iSfp umgesetzt, bringt das bare Geld in Form eines iSFP-Bonus von 5 % der förderfähigen Kosten bis maximal 3.000 €.

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Unterstützung beim Förderantrag

Der Energieberater kennt sich im Förderdschungel aus und kann für die konkrete Baumaßnahme mögliche und sinnvolle Förderprodukte empfehlen und bei der Beantragung unterstützen. Dies ist insbesondere vorteilhaft, da sich Förderprogramme häufig auch vorteilhaft kombinieren lassen und sich damit die maximale Fördersumme erhöhen lässt.

Konzepte und Sanierungspläne

Bei kleineren Sanierungsmaßnahmen ist es häufig nicht erforderlich, ein ausgefeiltes Konzept zu erstellen. Anders sieht dies bei umfassenden Gebäudesanierungen aus, die ein umfangreiches Sanierungskonzept mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen erfordert. In diesem Zusammenhang klärt ein verantwortungsvoller und unabhängiger Energieexperte auch darüber aus, ob ein Sanierungskonzept oder der etwas kompakter gefasste individuelle Sanierungsfahrplan für das jeweilige Projekt sinnvoller sind.

Bauüberwachung und Qualitätssicherung

Übernimmt der Energieberater auch die Bauüberwachung und die Qualitätssicherung der Ausführung, zahlt sich die Unabhängigkeit aus. Der Berater überprüft und dokumentiert regelmäßig den Baufortschritt und die fachgerechte Ausführung der Arbeiten gemäß der erstellten Konzepte und Planzeichnungen.

Energieeffizienz und Energiekosten eines Gebäudes zum Vergleich bei Miete und Kauf © gopixa, stock.adobe.com
Energieeffizienz und Energiekosten eines Gebäudes zum Vergleich bei Miete und Kauf © gopixa, stock.adobe.com

Ausstellen von Energieausweisen

Wird eine Immobilie verkauft oder vermietet, muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Gerade bei Bestandsgebäuden sind diese Dokumente häufig noch nicht vorhanden. Der Energieberater erstellt den Energieausweis als kleinen Energieverbrauchs- oder aufwendigen Energiebedarfsausweis. Wird ohnehin eine BEG-Förderung beantragt und bewilligt, kann diese Leistung mitgefördert werden.

Der Nachweis eines Energieausweises ist seit einigen Jahren beim Verkauf von Immobilien Pflicht © vegefox.com, stock.adobe.com
Der Energieausweis

Im Energieausweis stehen alle energetisch relevanten Daten eines Gebäudes im Detail. Das Dokument ermöglicht Käufern oder Mietern schnell herauszufinden, ob… weiterlesen

Dichtheitsprüfung und Thermografie

Ist eine Baumaßnahme abgeschlossen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Sanierungserfolg zu überprüfen. Auch diese Leistungen bieten Energieberater häufig als Zusatzservice an, zum Beispiel in Form eines Blower-Door-Tests als Dichtheitsprüfung oder als Wärmebildfotografien, mit denen eventuell vorhandene Wärmebrücken sichtbar gemacht werden.

Energetische Gebäudeplanung

In der Regel wird der Energieberater eng mit der energetischen Sanierung von Bestandsbauten in Verbindung gebracht. Allerdings kann die Beauftragung des Fachmanns auch beim Neubau sinnvoll sein. Als Experte in Energiefragen unterstützt er den Architekten bei einer möglichst energiesparenden Planung des Gebäudes und übernimmt Aufgaben im Bereich von Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen, Bauüberwachung und Abnahme.

Aufgaben eines Energieberaters
Aufgaben eines Energieberaters

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Der Energieberatungsbericht

Der Energieberatungsbericht enthält eine Auswertung aller vorliegenden und ermittelten Daten aus der Prüfung des Ist-Zustandes. Aus den Gebäudeparametern und der vorhandenen Heizungstechnik errechnet der Berater den aktuellen Wärmebedarf. Die auf Basis des Ist-Zustandes ermittelten Daten und Werte bilden die Grundlage für Modernisierungsempfehlungen, die ebenfalls in den Bericht mit einfließen. Weiterhin enthält der Bericht:

  • Mögliche Energiesparmaßnahmen mit Kostenschätzung
  • Möglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energien
  • Vergleich des Energiebedarfs vor und nach der Modernisierung
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung

Der Beratungsbericht wird an den Auftraggeber ausgehändigt und auf Wunsch im persönlichen Gespräch erläutert und näher erklärt.

Die Förderung der Energieberatung wird nur ausgezahlt, wenn die Sanierungsmaßnahmen die geforderten Energiestandards erreichen © contrastwerkstatt, stock.adobe.com
Die Förderung der Energieberatung wird nur ausgezahlt, wenn die Sanierungsmaßnahmen die geforderten Energiestandards erreichen © contrastwerkstatt, stock.adobe.com

Förderung nur nach Bestätigung

Damit die staatlichen Zuschüsse für die Energieberatung ausgezahlt werden, ist eine erfolgreiche Sanierung erforderlich, bei der die geforderten Energiestandards erfüllt sind. Dies bestätigt der Energieberater mit dem Formular „Bestätigung nach Durchführung“. Der Zuschuss zu den Beratungskosten wird direkt an den Antragsteller – den Energieberater selbst – ausgezahlt.

Die Energieeffizienz-Expertenliste des BAFA

Die Energieeffizienz-Expertenliste des BAFA ist einer der sichersten Wege, um einen seriösen und kompetenten Energieberater zu finden. Geführt und aktualisiert wird die Expertenliste von der Deutschen Energie-Agentur (Dena), gelistet sind ausschließlich auf Ihre Qualifikation hin geprüfte Energieberater. Diese Überprüfung nimmt die Dena in Form einer gebührenpflichtigen Eintragungsprüfung vor. Wer eine Modernisierungsmaßnahme fördern lassen will, muss zwingend einen Berater aus der Liste wählen, aber auch wer ohne Förderung energetisch saniert, ist mit dieser Liste für die Auswahl bestens beraten.

Ein guter Energieberater bringt verschiedene Qualifikationen, viel Fachwissen und weitere Skills mit © Shutter2U, stock.adobe.com
Energieberater finden – Anlaufstellen für qualifizierte Spezialisten

Wer baut und saniert und sich dabei durch staatliche Förderungen unterstützen lassen möchte, kann auf einen Energieberater nicht verzichten. Da… weiterlesen

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