Im Energieausweis stehen alle energetisch relevanten Daten eines Gebäudes im Detail. Das Dokument ermöglicht Käufern oder Mietern schnell herauszufinden, ob ein Gebäude energieeffizient ist, wie groß der Heizenergieverbrauch ist und ob und wenn ja, welche Modernisierungsmaßnahmen für einen guten energetischen Zustand erforderlich sind.
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Es gibt zwei verschiedene Arten, die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes für den Energieausweis zu bestimmen. Beim Verbrauchsausweis bilden die gemessenen Verbrauchswerte die Basis, beim Energiebedarfsausweis die Gebäude- und Heizungsparameter.
Der Verbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis eignet sich für die Berechnung der Energiewerte bei bestehenden Gebäuden mit vorliegenden Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen. Aus den Unterlagen von drei aufeinanderfolgenden Jahren werden Durchschnittswerte unter Berücksichtigung von Leerständen ermittelt. Ebenfalls berücksichtigt werden die Art der Warmwasserbereitung (über die Heizungsanlage oder elektrisch) wie auch die Berücksichtigung von Klimafaktoren. Dadurch werden Besonderheiten, wie zum Beispiel ein besonders kalter Winter, aus dem Verbrauch herausgerechnet. Nicht geeignet ist der Verbrauchsausweis bei dezentraler Beheizung oder nach einer vor Kurzem durchgeführten Sanierung des Gebäudes.
Vorteil dieser Variante sind die einfache Ermittlung der Werte über die vorliegenden Verbrauchsdaten und die damit verbundenen geringeren Kosten bei der Erstellung. Allerdings sind die ermittelten Kennwerte vom individuellen Heizungs- und Nutzungsverhalten abhängig und geben dadurch keinen objektiven Wert über die energetische Gebäudequalität aus.
Tipp: Ein Verbrauchsausweis als Energieausweis ist ausreichend, wenn das Gebäude nach 1977 errichtet oder bereits saniert wurde.
Der Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis werden auf Basis der Gebäudedaten wie Bauunterlagen, Baujahr, Gebäudetyp, Standort, den technischen Gebäude- und Heizungsdaten sowie standardisierten Rahmenbedingungen die energetischen Kennwerte berechnet. Der Bedarfsausweis enthält objektive Werte, die unabhängig vom Nutzerverhalten sind. Wie genau der energetische Gebäudezustand wiedergegeben wird, hängt von der Genauigkeit der Berechnung ab.
Tipp: Der Energiebedarfsausweis muss erstellt werden, wenn ein Gebäude neu errichtet wird oder unsaniert ist.
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Wer erstellt den Energieausweis fürs Haus?
Einen Energieausweis dürfen nur Fachleute mit im GEG § 88 genannten Qualifikationen ausstellen. Im weitesten Sinne handelt es sich dabei um Personen, die im baunahen oder technisch-naturwissenschaftlichen Bereich tätig sind. Das sind in der Regel Architekten, Ingenieure, Physiker oder Handwerker, zum Beispiel Schornsteinfeger sowie Energieberater. Als Nachweis der Qualifikation dienen Ausbildungsschwerpunkte im Bereich energiesparendes Bauens, zweijährige Berufserfahrung im bau- oder anlagentechnischen Bereich oder die öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger im Baubereich. Eine Zertifizierung für die Zulassung ist bislang noch nicht vorhanden.
Bauherrn und Eigentümer sind gut beraten, bei der Auswahl des Dienstleisters auf entsprechende Qualifikationen zu achten, um am Ende einen wirklich aussagekräftigen Energieausweis zu erhalten. Auf jeden Fall sollte der Anbieter seine Eignung schriftlich bestätigen. Eine gute Wahl ist es, für die Erstellung einen Energieeffizienz-Experten aus der BAFA-Liste oder einen anderen qualifizierten Energieberater zu beauftragen. Wie in jedem Fall gilt auch hier: Verschiedene Angebote sollten verglichen werden, die Preise für die Erstellung des Energieausweises können stark voneinander abweichen.
Tipp: Gerade für den Bedarfsausweis gilt: Ein günstiges Angebot bedeutet in den meisten Fällen auch, dass die ermittelten Werte eher ungenau sind und der Ersteller nur wenig Aufwand betreibt.
Energieausweis erstellen
Beim Energieausweis für ein Bestandsgebäude ermittelt der Aussteller die erforderlichen Gebäudedaten vor Ort sowie aus den Dokumenten, die der Bauherr bereitstellen kann. Das sind zum Beispiel Grundrisse, Verbrauchsdaten, Konstruktion der Außenbauteile und Heizungsanlage. Alternativ kann der Hauseigentümer die Daten dem Aussteller zur Verfügung stellen, allerdings kann dies zulasten der Qualität gehen, insbesondere grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben können Bußgelder nach sich ziehen.
Tipp: Die Online-Erstellung von Energieausweisen bieten im Internet verschiedene Dienstleister an. Dieser Service ist in der Regel kostengünstiger als ein Vor-Ort-Termin vom Energieberater, jedoch sollte gut überlegt werden, ob sich damit ein aussagekräftiger und rechtskonformer Energieausweis erstellen lässt.
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Was steht im Energieausweis?
Jeder Energieausweis besteht aus fünf Seiten mit folgenden Inhalten:
- Seite 1: Gebäudestandort, allgemeine Angaben und Angabe der Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), Registriernummer
- Seite 2: Übersicht zum berechneten Energiebedarf (beim Bedarfsausweis)
- Seite 3: Verbrauchserfassung und Vergleichswerte (beim Verbrauchsausweis)
- Seite 4: Modernisierungsempfehlungen als individueller Eintrag
- Seite 5: Glossar Fachbegriffe
Die energetischen Kennwerte werden anhand einer Farbskala und unter Angabe der Energieeffizienzklasse des Gebäudes dargestellt.
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Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Nach § 80, Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz muss bei der Errichtung eines Gebäudes ein Energiebedarfsausweis erstellt werden, dessen Grundlage die energetischen Eigenschaften des Gebäudes bilden. Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass der Ausweis nach der Fertigstellung ausgestellt und ihm übergeben wird. Nach Absatz 2 des Paragrafen besteht die Pflicht zum Energieausweis auch dann, wenn ein Gebäude im größeren Ausmaß energetisch saniert wird.
Immer dann, wenn ein beheiztes Gebäude verkauft oder vermietet werden soll, muss nach dem Gebäudeenergiegesetz zwingend ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt nicht nur, wenn ein Haus insgesamt verkauft oder vermietet wird, sondern auch für einzelne Wohneinheiten. Ist kein gültiger Energieausweis vorhanden, drohen Bußgelder bis zu 15.000 EUR. Diese Vorschrift aus dem Gebäudeenergiegesetz gilt nicht für folgende Ausnahmen:
- Für Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
- Für nicht regelmäßig beheizte oder gekühlte Ferienhäuser
- Für Gebäude unter Denkmalschutz
Bei gemischt genutzten Gebäuden und wenn die gebäudetechnische Ausstattung sich deutlich unterscheidet, ist eine getrennte Erfassung im Energieausweis vorzunehmen (§ 106, GEG).
Tipp: Ist ein Gebäude nicht in der Auflistung des GEG vorhanden, kann durch einen Sachverständigen eine schriftliche Befreiung von der Energieausweis-Pflicht erstellt werden.
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Was kostet der Energieausweis?
Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises variieren stark und sind auch von der Art des Ausweises abhängig. So ist ein Verbrauchsausweis, bei dem lediglich die Heizkostenabrechnungen mit den Verbrauchswerten als Basis dienen, ab etwa 70 EUR erhältlich (online). Bei qualifizierten Energieberatern fallen auch hierfür bereits mindestens 150 EUR oder mehr an. Wird ein ausführlicher Bedarfsausweis erstellt, ist dies deutlich teurer. Die günstigsten Preise – bei denen das Angebot jedoch mit Vorsicht zu betrachten ist – beginnen bei 400 bis 500 EUR, realistisch müssen Sie für einen ausführlichen, aussagekräftigen und richtigen Bedarfsausweis für Neubauten und unsanierte Altbauten mit Kosten zwischen 600 und 1.000 EUR rechnen. Dafür erhalten Sie jedoch nicht nur „ein Stück buntes Papier“, sondern auch wertvolle und umsetzbare Sanierungstipps, die Ihren Vorstellungen und Ihrem Budget entsprechen.
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