Ablauf einer Energieberatung

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Der Energieberater hilft dabei, optimale Maßnahmen für eine Verbesserung des Wärmeschutzes zu finden und die Energieeffizienz und damit die Heizkosten zu verringern. Weiterhin ist die Energieberatung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten die Voraussetzung dafür, dass eine energetische Gebäudesanierung gefördert wird. Der Ablauf der Beratung ist in den meisten Fällen standardisiert und endet im Idealfall mit der Übermittlung des Formulars „Bestätigung der Durchführung“ an die Förderbehörde.

Beim Vor-Ort-Termin macht sich der Energieberater ein genaues Bild vom Gebäude, Materialien und Konstruktionen sowie dem energetischen Zustand © TheStockCube, stock.adobe.com
Beim Vor-Ort-Termin macht sich der Energieberater ein genaues Bild vom Gebäude, Materialien und Konstruktionen sowie dem energetischen Zustand © TheStockCube, stock.adobe.com

Pflichtberatung nach GEG

Wer sein Gebäude energetisch umfangreich sanieren lassen möchte, sodass eine Neuberechnung der Energiebilanz für das gesamte Gebäude erforderlich wird, hat nach Gebäudeenergiegesetz, § 48 seit 2020 die Pflicht, eine kostenlose energetische Erstberatung durchführen zu lassen. Diese Pflichtberatung wird als informatorisches Beratungsgespräch von Energieberatern als Einzelleistung, zum Beispiel aus der Datenbank des GIH (Verband der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e. V.) oder auch von den Verbraucherzentralen kostenlos durchgeführt. Ebenso bieten verschiedene Institutionen und Verbände sowie Kommunen kostenlose Beratungen an.

Die Kurzberatungen, die eine erste Einschätzung durch den Energiefachmann enthalten, bieten oft den Einstieg in die kostenpflichtige Beratung als Voraussetzung für eine Förderung des Sanierungsvorhabens.

Tipp: Unternehmen, die ein Angebot für eine Sanierung abgeben, sind verpflichtet, im Angebot auf die Pflichtberatung hinzuweisen.

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Die Initialberatung

Je umfangreichere Informationen über das Bauvorhaben bzw. das Gebäude vorliegen, umso effektiver und informativer kann auch die Erstberatung ausfallen. Deshalb sollten zu diesem Gespräch mindestens folgende Gebäudedaten mitgebracht werden:

  • Gebäudedaten mit Grundrissen und Bildern
  • Baujahr und verwendete Baumaterialien (Außenwände, Fenster, Dach)
  • Auflistung bereits vorgenommener Sanierungsmaßnahmen
  • Eckdaten zur Heizungsanlage
  • Heizkostenabrechnung der letzten Jahre

Anhand dieser Informationen macht sich der Energieberater ein erstes Bild und kann einen groben Überblick über mögliche Maßnahmen sowie die dafür möglichen Förderungen geben. Fällt nach diesem ersten Gespräch die Entscheidung, den Energieberater zu beauftragen, wird ein Vor-Ort-Termin vereinbart.

Der Vor-Ort-Termin

Beim Vor-Ort-Termin unterzieht der Energieeffizienz-Experte das Gebäude einer eingehenden Überprüfung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten ihm folgende Informationen vorliegen:

Das Baujahr

Kennt der Energieberater das Baujahr eines Gebäudes, weiß er schon so einiges, zum Beispiel über den höchstwahrscheinlich umgesetzten Energie-Standard, kritische Konstruktionen und Materialien sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen und das vermutlich zu erzielende Energieeinspar-Potenzial.

Die Baupläne

Baupläne sind, gerade bei älteren Gebäuden, nicht immer vorhanden, liefern dem Berater allerdings wichtige Informationen zu Größe und Raumvolumen des Hauses, Anzahl der Räume und der Fenster, Außenwand- und Dachkonstruktion. Sind keine Baupläne vorhanden, macht dies eine Energieberatung nicht unmöglich, jedoch aufwendiger.

Für alle Teile des Eigenheims gibt es gesetzliche Vorgaben, welche energetischen Mindeststandards sie erfüllen müssen. Die Effizienzhausstandards gehen weit darüber hinaus © FrankBoston, stock.adobe.com
Für alle Teile des Eigenheims gibt es gesetzliche Vorgaben, welche energetischen Mindeststandards sie erfüllen müssen. Die Effizienzhausstandards gehen weit darüber hinaus © FrankBoston, stock.adobe.com

Bisherige Sanierungsmaßnahmen

Sind bereits Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden, verändert das den Energiebedarf des Hauses und beeinflusst zukünftige Maßnahmen für mehr Energieeffizienz. Relevant sind alle Maßnahmen zur Verbesserung der Dämmung, der Einbau neuer Fenster, aber auch die Entfernung von Zwischenwänden oder nachträglich geschaffene Anbauten.

Isolierfolie an einer Scheibe anzubringen, erfordert viel Sorgfalt © New Africa, stock.adobe.com
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Heizkostenabrechnungen

Schlecht gedämmte Häuser benötigen mehr Energie für die Raumbeheizung. Dies schlägt sich auch in der Heizkostenabrechnung nieder. Anhand des Heizenergieverbrauchs aus den vergangenen Jahren und unter Berücksichtigung der beheizten Wohnfläche und der Heizgewohnheiten kann der Energieexperte beurteilen, wie hoch die Wärmeverluste sind und in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet.

Hinsichtlich der Baustoffauswahl berücksichtigt der Energieberater die Vorstellungen des Bauherrn bei der Entwicklung der möglichen Sanierungsmaßnahmen © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
Hinsichtlich der Baustoffauswahl berücksichtigt der Energieberater die Vorstellungen des Bauherrn bei der Entwicklung der möglichen Sanierungsmaßnahmen © Ingo Bartussek, stock.adobe.com

Die Auswahl der Baustoffe

Der Energieberater schätzt nicht nur den energetischen Zustand des Gebäudes ein, er empfiehlt ebenso effektive Sanierungsmaßnahmen, um die Energieeffizienz zu verbessern. Gibt es hier von Bauherrenseite bestimmte Präferenzen bezüglich der Baustoffe, sollte der Berater dies frühzeitig erfahren, um die Maßnahmenempfehlung entsprechend anzupassen. Ökologische Sanierung, Allergien, aber auch ein besonders eng geschnalltes Budget können Gründe für eine bestimmte Materialauswahl sein.

Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen

Wenn möglich, sollte einer Komplettsanierung der Vorzug gegeben werden. Mit einer Bauphase werden dann alle energetischen Schwachstellen am Gebäude beseitigt und der Heizenergiebedarf im Rahmen der Möglichkeiten reduziert. Ein weiterer Vorteil: Die Fördersummen bei einer Komplettsanierung sind höher als bei energetischen Einzelmaßnahmen. Dennoch ist auch eine Sanierung „Schritt für Schritt“ möglich. Der Energieberater erstellt dann einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), in dem die Bauherrenwünsche sowie das vorhandene Budget berücksichtigt werden.

Tipp: Wer nach einem iSFP saniert, erhält zusätzlich 5 % auf die förderfähige Bausumme.

Zukünftige Gebäudenutzung

Wer heute saniert, baut und plant für die Zukunft. Auch der Energieberater sollte diese Pläne kennen. Ist der Verkauf der Immobilie oder eine langfristige Eigennutzung geplant? Sind in den nächsten Jahren größere Umbaumaßnahmen denkbar, zum Beispiel, weil die Kinder groß werden und eigenen Wohnraum benötigen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen, die die Zukunft des Hauses betreffen, helfen dem Energieberater dabei, die Sanierungsmaßnahmen zu planen, zu koordinieren und gegebenenfalls auch zu priorisieren.

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Modernisierungsvarianten und Förderung

Mit der Vor-Ort-Beratung und den Informationen zum Gebäude erhält der Energieberater alle erforderlichen Informationen, um Modernisierungsvarianten zu entwickeln, die sowohl die Bauherrenziele und dessen Budget als auch den Gebäude-Ist-Zustand berücksichtigen. In einem Sanierungsgutachten hält der Energieberater die Ergebnisse fest und geht insbesondere auf folgende Punkte ein:

  • Die größten energetischen Schwachstellen
  • Mögliches Energiespar-Potenzial
  • Kosten der Sanierung
  • Sanierungsablauf/ Priorisierung der Maßnahmen
  • Mögliche Förderungen

Alternativ oder zusätzlich zum Sanierungsgutachten kann der Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Dieser Plan enthält die Reihenfolge der nötigen Maßnahmen mit zeitlichem Ablauf und kann einen Zeitraum von mehreren Jahren umfassen.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Förderberatung vom Energieeffizienz-Experten

Bestandteil jeder Energieberatung ist immer auch ein Hinweis auf die möglichen Fördermittel vom Staat. Der Energieeffizienz-Experte kennt alle relevanten Förderprogramme, die erforderlichen Fördervoraussetzungen und ist auf dem jeweils aktuellen Stand, was Förderhöhen und -möglichkeiten angeht.

Der Energieberater als Baubegleiter sichert die korrekte Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen ab und bestätigt dies nach Abschluss der Arbeiten gegenüber dem Fördermittelgeber © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
Der Energieberater als Baubegleiter sichert die korrekte Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen ab und bestätigt dies nach Abschluss der Arbeiten gegenüber dem Fördermittelgeber © MQ-Illustrations, stock.adobe.com

Maßnahmenbeginn und Baubegleitung

Die Ergebnisse des Energieberaters sind als individueller Sanierungsfahrplan und Energieberatungsbericht wichtiger Bestandteil des Förderantrags für eine energetische Sanierung. Mit der Erstellung des Berichts ist die Aufgabe des Energieberaters vorerst beendet. Wenn die Baumaßnahme startet, ist es empfehlenswert, den Energieberater nochmals einzubinden, und zwar in die Baubegleitung. Vielfach ist eine energetische Baubegleitung ohnehin Förderbedingung und ist damit auch förderfähig mit bis zu 50 % der Kosten bis maximal 5.000 EUR. Weiterhin sichert die Überwachung durch den Experten ab, dass alle geplanten energetischen Maßnahmen fachgerecht und damit auch wirksam umgesetzt werden.

Ist die Maßnahme abgeschlossen, bestätigt der Energieberater dies gegenüber dem Fördermittelgeber. Erst dann erhält er selbst die vom Staat gewährte Förderung für die Energieberatung.

Ablauf einer Energieberatung
Ablauf einer Energieberatung
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